Mit dem im Juni 2002 in Deutschland verabschiedeten Völkerstrafgesetzbuch wurde der Umgang mit Straftaten gegen das Völkerrecht in Deutschland geregelt. Taten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können seitdem vor deutschen Gerichten auch dann verhandelt werden, wenn sie im Ausland und von Nichtdeutschen begangen wurden.
Aufsehen erregte der Fall zweier Syrer, die im Jahr 2020 nach Völkerstrafrecht wegen Folter verurteilt wurden. Sie galten als Gefolgsleute des syrischen Präsidenten Assad. Ein erster Fall richtete sich gegen einen Milizen-Führer in Ruanda. Eingestellt wurde dagegen das Verfahren gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Folter im US-Folterlager Guantánamo.