Quelle: www.globallookpress.com © Christof Stache/dpa Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Jochen Boesl trifft zur Fortsetzung des Prozesses gegen den russischen Wissenschaftler Ilnur N. ein. (25. Februar 2022, Archivbild)
Das Oberlandesgericht München hat einen Doktoranden der Universität Augsburg wegen Spionage für den russischen Geheimdienst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Wie der Vorsitzende Richter verkündete, habe sich der mittlerweile 30-jährige Ilnur K. “damit abgefunden, dass er für den russischen Geheimdienst recherchiert habe”. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben.
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Der Doktorand ist russischer Staatsbürger und arbeitete bis zu seiner Festnahme am 18. Juni 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem naturwissenschaftlich-technischen Lehrstuhl an der Universität Augsburg. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll der russische Nachrichtendienst Interesse an den verschiedenen Entwicklungsstufen der europäischen Trägerrakete Ariane und der Werkstoffforschung des Angeklagten gezeigt haben.
Ende 2019 soll es demnach zu regelmäßigen Treffen zwischen Ilnur K. und einem in Deutschland stationierten Führungsoffizier des russischen Auslandsgeheimdienstes gekommen sein. Dabei sollen Informationen zu Forschungsprojekten aus dem Bereich Luft- und Raumfahrttechnologie, die allerdings auch öffentlich zugänglich waren, ausgetauscht worden sein. Hierfür soll Ilnur K. Bargeld in Höhe von 2.500 Euro erhalten haben.
Im Prozess hatte der Doktorand jede Spionage-Absicht bestritten und betont: “Ich bin kein Agent.” Er habe zwar öffentlich zugängliche Informationen an einen Mitarbeiter des russischen Generalkonsulates in München weitergegeben, der inzwischen als Mitarbeiter des Geheimdienstes SWR enttarnt wurde. Der Angeklagte gab aber an, nichts von der Tätigkeit des Mannes gewusst zu haben. Erst bei einem späten Treffen soll er aus Sicht des Gerichts Verdacht geschöpft haben. Er habe sich allerdings nicht vorstellen können, dass der russische Geheimdienst Interesse an Informationen hat, welche ohnehin öffentlich zugänglich seien, hatte der Angeklagte gesagt. Der 30-Jährige wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt.
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