Wer in Österreich kein Radio- oder TV-Gerät hat und die Inhalte des Österreichischen Rundfunks (ORF) nur online konsumiert, muss derzeit keine Rundfunkgebühren bezahlen. Im Gegensatz dazu wird in Deutschland der Rundfunkbeitrag generell pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob Radio, Fernseher oder Computer tatsächlich vorhanden sind.
Laut einem Gerichtsurteil von dieser Woche ist der kostenlose Empfang der ORF-Programme über das Internet aber verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass künftig auch jene Nutzer Gebühren zahlen müssen, die die Programme ausschließlich online abrufen. “Eine Finanzierung über Programmentgelt hat einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernden Aspekt”, stellte das Gericht fest. Bei einem Gebührenmodell sei es wesentlich, dass grundsätzlich alle, die über Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilhaben könnten, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen würden.
Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit für eine Neuregelung. Damit gilt es als fast sicher, dass der ORF nach dieser Frist auch für das Internet-Streaming Gebühren verlangen wird. Wie dies konkret aussehen soll, ist noch unklar.
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Der ORF begrüßte die Entscheidung. Damit werde “ermöglicht, dass die ORF-Angebote in Zukunft von allen Menschen, die sie nutzen können, auch finanziert werden”. Erst im Februar hatte er sein Programmentgelt um acht Prozent erhöht. Die monatliche Gebühr für GIS-pflichtige Haushalte beträgt jetzt 18,59 Euro pro Monat.
ORF-Moderator Martin Thür berichtete am Montag über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs auf Twitter. Darauf hagelte es in den Kommentaren Kritik – sowohl am Sender als auch am Moderator selbst.
Der VfGH hat soeben entschieden: Der Gebührenfreie Empfang von ORF-Programmen über Internet ist verfassungswidrig. pic.twitter.com/C22DZKGGOb
— Martin Thür (@MartinThuer) July 18, 2022
“Großartig, endlich können noch mehr Gebühren eingefordert werden, um die Traumgehälter im ORF abzusichern, während überall sonst Journalisten-Gehälter gekürzt werden”, bemängelte ein Nutzer. “Der ORF soll halt so wie jeder normale Anbieter sein Angebot nur für zahlende Kunden verfügbar machen”, schlug ein anderer vor. Thür konterte: “Tatsächlich zahlen einige mehr, weil andere gratis schauen. So können Sie es auch betrachten.” Einige Nutzer schlugen als Alternative vor, das Online-Angebot des ORF hinter eine Bezahlschranke zu legen, anstatt von allen Internetnutzern GIS-Gebühren zu verlangen.