© Felicitas Rabe Gegendemo zur Friedenskundgebung in Köln, 4. Februar 2023
Von Felicitas Rabe
Bei der Friedensdemonstration “Wir stehen für Frieden weltweit” auf dem Kölner Alten Markt hatten sich am vergangenen Samstag in etwa 50 Meter Entfernung ein paar Gegendemonstranten aus dem sogenannten “linken” Spektrum eingefunden. Lautstark attackierten sie die Friedensaktivisten und störten mit ihrem Lärm die Redner.
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Noch während sich kurz vor der Beginn der Veranstaltung die Demonstranten auf dem Platz einfanden, spielten die Gegendemonstranten über ihre Lautsprecher ein Lied mit dem Refrain “Querdenker klatschen, ich will Querdenker klatschen” ab. In voller Lautstärke wurde dabei jeder bereits Anwesende mit “Ich will Querdenker klatschen” beschallt und alle, die noch ankamen, mit diesem Slogan begrüßt.
Ist so ein Lied, das doch anscheinend zur Gewalt gegenüber Andersdenkenden aufruft, überhaupt erlaubt, fragte sich die Autorin vor Ort. Zumal die Absicht und die Wortwahl, loszuziehen, um eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu “klatschen” in Deutschland ihrer Auffassung zufolge mit einer besonderen Konnotation belegt ist, sozusagen ein “Geschmäckle” hat.
Insofern wollte die Berichterstatterin sich vergewissern, ob das Abspielen dieses Liedes tatsächlich vom Gesetz geschützt war. Sie wandte sich diesbezüglich an eine Gruppe von Polizisten. Die Beamten taten in ein paar Metern Entfernung von den Gegendemonstranten ihren Dienst zum Schutz der Demonstranten vor Gewalt und Übergriffen. “Bitte entschuldigen Sie, ich hätte mal eine Frage”, wandte sie sich an die Schutzmänner, die ihr die Frage gestatteten:
“Ist es gesetzlich erlaubt, das Lied bzw. den Slogan ‘Ich will Querdenker klatschen’ auf einer Demonstration zu spielen – also, muss die Polizei so ein Lied zulassen, dass zur Gewalt gegenüber Andersdenkenden ermutigt?” lautete die Anfrage.
Anstelle einer Antwort fragte eine Polizistin direkt zurück: “Fühlen Sie sich als Einzelperson davon betroffen?” Der Inhalt ihrer Gegenfrage ließ den Schluss zu, es gebe womöglich eine gesetzliche Vorschrift, wonach nur die Gewaltandrohung gegenüber klar definierten Individuen verboten sei.
Diesen Rückschluss wollte die Fragestellerin sogleich prüfen und hakte diesbezüglich nach: Dürfe man aus der Reaktion der Polizistin schließen, dass es in Deutschland demnach erlaubt sei, zum Beispiel auch “Ich will Türken klatschen” oder “Ich will Afrikaner klatschen” zu singen? Schließlich beträfe die Formulierung “Ich will Türken klatschen” ja auch eine Gruppe und keine Einzelperson. Schweigen im Walde unter den Uniformierten, während wir weiterhin gemeinsam den Zeilen “Ich will Querdenker klatschen” lauschten.
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“Ich interpretiere Ihre Reaktion auf das Lied und Ihr diesbezügliches Nichteinschreiten jetzt so, dass es in Deutschland offiziell polizeilich erlaubt ist, diese ‘Ermunterung zur Gewalt gegenüber Andersdenkenden’ zu singen oder abzuspielen. Liege ich da richtig?”, wandte sich die Autorin nochmals ganz konkret an die Gesetzeshüter. Da keine Antwort kam, erklärte sie den Beamten: “Ich interpretiere Ihr Verhalten dann dementsprechend so, dass das Lied seitens der hier anwesenden Polizei offiziell erlaubt wird, und werde das so für meinen Bericht notieren.”
Nach diesen Worten schaltete sich auf einmal ganz schnell ein anderer Polizist ein: “Wir machen dazu keine Aussage”, verlautbarte er. Ein offizielles Statement zu dieser Anfrage mache die Polizei nicht, erklärte er die Sachlage zur Anfrage der Berichterstatterin.
Also wurde von der Polizei hinsichtlich der Frage, ob das Lied “Querdenker klatschen” erlaubt ist oder nicht, ganz offiziell die Aussage verweigert. Aber faktisch haben die Staatsdiener das Lied erlaubt. Dafür gibt es Zeugen. Die Motivlage, warum offizielle Staatsorgane ein Musikstück zulassen, das Gewalt gegenüber Andersdenkenden mindestens befürwortet, blieb ungeklärt.
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