Quelle: www.globallookpress.com © Timo Weber via www.imago-images.deSpaziergänger und Bereitschaftspolizei am 29. Dezember 2021 in München. In der Pandemie-Zeit kam es immer wieder zu Polizeigewalt gegen friedliche Demonstranten.
Fünf Jahre lang hat eine Forschungsgruppe um den Professor für Kriminologie und Strafrecht Tobias Singelnstein an einer Studie zum Thema Körperverletzung im Amt durch Polizisten gearbeitet. Nach zwei Zwischenberichten wird am Mittwoch das Ergebnis unter dem Titel “Gewalt im Amt” als kostenloser Download zur Verfügung stehen. Der erste Teil der Studie besteht aus der Auswertung einer Online-Befragung von 3.373 Personen, der zweite Teil aus der Befragung von Polizisten, Richtern, Staats- und Rechtsanwälten sowie Mitarbeitern von Beratungsstellen.
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Über die Hälfte der Befragten gab an, Polizeigewalt bei Demonstrationen erlebt zu haben, ein Viertel bei Fußballspielen. Bei 20 Prozent der Befragten soll sogar die Frage nach dem Dienstausweis oder der Rechtsgrundlage der Maßnahme zu einer Eskalation geführt haben. Die Polizei sieht den “unmittelbaren Zwang”, wie der Einsatz von Gewalt im Rechtsjargon heißt, hingegen als Mittel, um die Effizienz ihrer Maßnahmen zu erhöhen.
Laut der Studie werden die meisten Fälle von Polizeigewalt juristisch nicht verfolgt. Laut dem Statistischen Bundesamt soll es 2021 2.790 Fälle rechtswidriger Polizeigewalt gegeben haben. In 80 Fällen kam es wegen Körperverletzung im Amt zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft, etwa zwei Prozent aller Fälle.
Als Gründe für die geringe Anklagequote wird in der Studie angegeben, dass Polizisten in vielen Fällen nicht eindeutig identifiziert werden können. Hinzu komme, dass sowohl unter Polizisten als auch zwischen Polizei und Justiz ein institutionelle Nähe bestehe, die unabhängige Ermittlungen erschwerten.
Polizeiinterne Kontrolle reicht nicht aus
Im Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk betonte Singelnstein, dass ihn sehr überrascht habe, wie schlecht die Chancen von Betroffenen stehen, ihre Perspektive in Strafverfahren darzustellen.
“Auf der anderen Seite fand ich sehr interessant, wie gering das Problembewusstsein in der Polizei und in der Staatsanwaltschaft dafür ist, etwa dazu, dass es problematisch sein kann, wenn die Ermittlungen gegen Polizisten von deren Kollegen geführt werden.”
Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass die Staatsanwaltschaft dazu neige, das polizeiliche Handeln durch die Abweisung von Anzeigen zu rechtfertigen. Die Schwelle für ernsthafte Ermittlungen und eine Anklageerhebung gegen Polizisten sei deutlich höher als in anderen Strafverfahren. Die bestehenden Kontrollmechanismen, die vor allem polizeiintern erfolgt, funktionierten nicht gut, so Singelnstein. Im demokratischen Rechtsstaat müsse es aber selbstverständlich sein, dass eine so große und mächtige Organisation wie die Polizei einer besseren Kontrolle untersteht.
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