Quelle: Gettyimages.ru © Justin Paget Symbolbild: Post-Vac-Betroffene – von der Politik im Stich gelassen?
Von Bernhard Loyen
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum regierungspolitischen Umgangs mit dem Post-Vac-Syndrom gestellt. Geklärt werden sollte über den Fragenkatalog, welchen Handlungsbedarf die Ampel-Regierung bezüglich des sich stetig dynamisierenden Phänomens in Deutschland erkennt. Die Antwort lautet, dass die Bundesregierung generell weiterhin keinerlei Hinweise auf “einen kausalen Zusammenhang von Long COVID ähnlichen Symptomen nach einer COVID-19-Impfung” erkennen möchte.
Das Post-Vac-Syndrom erfährt verglichen mit dem sogenannten Long-COVID-Syndrom medial wie auch vor allem politisch weiterhin nur sehr bedingte Aufmerksamkeit. Zu den spezifischen Unterschieden beider Phänomene hieß es in einem Artikel aus dem August erläuternd durch Prof. Bernhard Schieffer, Direktor am Universitätsklinikum Marburg und Leiter der ersten Long-COVID-Ambulanz in Deutschland:
“Post-Vac und Long Covid sind prinzipiell dasselbe. Wir sehen keinen Unterschied: Im Grunde handelt es sich um Long Covid – nur eben nicht nach der Infektion, sondern aufgrund der Impfung.”
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Die beschriebenen Symptome Betroffener sind daher ähnlich. Unter anderem werden kognitive und neurologische Störungen beschrieben, Herz-Kreislauf-Probleme, bleierne Müdigkeit und migräneähnliche Kopfschmerzen. In der Forschung zu Long COVID werden insgesamt mittlerweile über 200 Symptome als mögliche Beschwerdevarianten beschrieben. Die Beantwortung der Anfrage durch die CDU/CSU-Fraktion liegt dem Hamburger Magazin Der Spiegel vor und wird im Rahmen eines Artikels erläutert (Bezahlschranke). In der Antwort heißt es demnach:
“Derzeit gibt es nach Auswertung der in Deutschland und international verfügbaren Daten zu Verdachtsfallmeldungen nach COVID-19-Impfungen keinen Hinweis für einen kausalen Zusammenhang von Long COVID ähnlichen Symptomen nach einer COVID-19-Impfung.”
Ein “einheitliches Krankheitsbild” lasse sich derzeit “noch nicht abgrenzen”, da der Bundesregierung “keine Erkenntnisse zu den Ursachen des sogenannten Post-Vac-Syndroms vorliegen”. Weiter heißt es im Spiegel -Artikel:
“Angesichts der Spontanberichte sei jedoch nicht auszuschließen, dass es sich bei den Beschwerden um mögliche Impfnebenwirkungen handeln könne.”
Zu den maßgeblichen Problemen Post-Vac-Betroffener gilt weiterhin die Tatsache, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte zwar die Pflicht haben, auffällige Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen zu melden, dass jedoch bei vermutetem “Post-Vac” nach wie vor keine eigene Kategorie in entsprechenden Meldeformularen zur Verfügung steht. Es können daher nur einzelne konkrete Symptome angegeben werden. Der behandelnde Mediziner kann beim Auftreten mehrerer Symptome gleichzeitig diese also nur einzeln melden, das gesamte Krankheitsbild wird so nicht erfasst, erkannt und dokumentiert. Dazu heißt es im Artikel:
“Die Bundesregierung begründet das damit, dass ‘Post-Vac’ ein unspezifischer Begriff für Beschwerden nach der Impfung und keine spezifische Bezeichnung für eine potenzielle Erkrankung sei.”
Diese provokative Wahrnehmung soll anscheinend beibehalten werden – vollkommen konträr zur regelmäßigen mahnenden Thematisierung von Long COVID. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bestätigt diese bewusste Strategie durch eine Mitteilung im Sicherheitsbericht vom September. Dort heißt es im Unterkapitel: “Verdachtsmeldungen über lange andauernde Beschwerden nach COVID-19-Impfung – ‘Post-Vac'”:
“Das Paul-Ehrlich-Institut erhielt in den letzten Monaten zunehmend Meldungen über Gesundheitsstörungen in unterschiedlichem Abstand zur COVID-19-Impfung (…). ‘Post-Vac’ stellt dabei keine definierte Bezeichnung einer Erkrankung dar (im Gegensatz zu Long Covid und CFS/ME). Der Begriff meint offenbar verschiedene Beschwerden, wie sie auch mit Long COVID in Verbindung gebracht werden. Häufig fehlen allerdings wichtige klinische Informationen, sodass die diagnostische Sicherheit oft nicht beurteilt werden kann.”
Im aktuellen “PEI-Bulletin zur Arzneimittelsicherheit”, Ausgabe 04/22, ist der Begriff “Post-Vac” nicht einmal vorzufinden. Auf die Frage, ob Post-Vac-Betroffene mit einer Entschädigung für ihr Leid rechnen könnten, antwortete die Bundesregierung nun aktuell:
“Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung oder eine Impfung aufgrund der Coronavirus-Impfverordnung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.”
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Damit schiebt die Bundesregierung erneut eine potenzielle Entschädigungszahlung bei maßgeblicher Verantwortlichkeit für potenzielle Impfschäden durch entsprechende politische Verordnungen, geregelt über das Infektionsschutzgesetz (IfSG), und manipulativen Impfkampagnen auf die Länder ab. Dazu heißt es beim “Antragsverfahren bei der Geltendmachung eines Impfschadens nach einer Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2” auf Seite 5:
“Zahlungsverpflichteter ist nach § 66 Abs. 2 (…) IfSG das Bundesland, in dem der Schaden verursacht worden ist. Sachlich zuständig für die Versorgungsleistung sind nach § 64 Abs. 1 S. 1 IfSG (…) über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG) die Versorgungsämter als diejenigen Behörden, die für die Durchführung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) 8 zuständig sind. “
Dies stellt jedoch weiterhin die größte Hürde für die betroffenen Menschen dar. Diese müssen nämlich zuvor erst beweisen, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen ihrer Impfung und den belastenden Symptomen im Anschluss gibt. Erfahrungswerte, auch über mediale Berichterstattung (Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3, Beispiel 4, Beispiel 5), belegen jedoch, dass große Teile der deutschen Ärzteschaft sich dieser neuen Leidensrealität weiterhin nicht stellen wollen, die Existenz des Post-Vac-Syndroms sogar tendenziell hinterfragen und schlicht negieren, anstatt beratend und unterstützend zu agieren.
Der Spiegel -Artikel resümiert überraschend kritisch, dass “auch die Bundesregierung sich im Umgang mit ‘Post Vac’ bislang nicht durch besondere Transparenz” auszeichne. Mehrfache Anfragen des Spiegel zu dem Thema “wurden in der Vergangenheit abgelehnt”. Auf eine aktuelle Anfrage hieß es demnach, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) “sich ‘mehrfach zu dem Thema geäußert’ hätte”. Ein Gespräch zwischen Weihnachten und Neujahr könne dem Magazin zudem “nicht angeboten werden”.
Seit dem 31. Mai 2021 heißt es auf der Webseite der Bundesregierung demgegenüber:
“Long Covid auf der Spur: Seit mehr als einem Jahr hält die Corona-Pandemie die Welt in Atem. Nachdem zunächst die Forschung nach wirksamen Impfstoffen und Medikamenten zur Behandlung von Erkrankten im Fokus stand, startet die Bundesregierung nun ein Forschungsprogramm zu Covid-19-Spätfolgen. Fünf Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.”
Dieser medizinisch-politische Skandal von weiterhin nur bedingt abschätzbaren Größenordnung wird die Gesellschaft noch jahrelang begleiten, realistischer dürften Jahrzehnte sein. Oberste Priorität haben die dringend benötigten Gelder für die Tausenden Opfer einer kalkulierten und in Teilen fahrlässigen Politik bezüglich des Umgangs mit einem neuartigen mRNA-Wirkstoff, teils erzwungenen Impfungen und daraus resultierenden Folgeerkrankungen. Diese sind mittlerweile als Post-Vac-Syndrom erkannt, dokumentiert und damit bewiesen.
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