Ein Beschluss über die Auslieferung von Julian Assange in die USA ist noch nicht abzusehen. Nach Ende der zweitägigen Anhörungen vor einem Londoner Gericht haben die Richter ihre Entscheidung vertagt, ob dem WikiLeaks-Gründer ein Berufungsverfahren offensteht. Dies berichtet unter anderem die Hamburger Zeit.
Sollte der 52-jährige Australier tatsächlich von Großbritannien in die USA ausgeliefert werden, drohen ihm dort 175 Jahre Haft. Das Berufungsverfahren stellt nach Lage der Dinge die letzte Chance dar, eine Abschiebung zu verhindern.
Am gestrigen Dienstag begann die Anhörung, die die letzte ihrer Art sein dürfte. Assange hatte bereits gegen eine Überstellung Berufung eingelegt, allerdings war der Antrag abgelehnt worden. In der aktuellen Londoner Anhörung soll der betreffende Antrag abermals geprüft werden. Sollte er auch dieses Mal abgelehnt werden, bliebe Assange nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Appellationsinstanz.
Assange, der durch jahrelange Haft gesundheitlich schwer angeschlagen ist, konnte an der Anhörung nicht persönlich teilnehmen. Sein Anwalt Edward Fitzgerald erklärte, Assange werde aufgrund “einer gewöhnlichen journalistischen Praxis” strafrechtlich verfolgt.