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Privilegien für ukrainische Autofahrer verlängert

Privilegien für ukrainische Autofahrer verlängert

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Ukrainer in Deutschland profitieren schon länger von einer Ausnahmeregelung. Sie durften weiter in Deutschland fahren, ohne ihr Fahrzeug dort anmelden zu müssen. Normalerweise ist das nur ein Jahr lang zulässig. Die Sonderregelung wurde bereits verlängert und sollte Ende März auslaufen; nun gilt sie weiter bis September. Dabei sind manche dieser Fahrzeuge bereits seit zwei Jahren in Deutschland unterwegs.

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Theoretisch muss ein ausländisches Fahrzeug, das länger als drei Monate in Deutschland fährt, eine Haftpflichtversicherung besitzen. Das gilt auch für die Ukrainer. Für eine derartige Haftpflichtversicherung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie wird an der Grenze abgeschlossen, das gilt dann für maximal ein Jahr, oder aber sie wird im Rahmen der Regelungen der “Grünen Karte” im Heimatland abgeschlossen. Das ist für die Ukrainer längst auch online möglich.

Das Problem dabei ist nur: Gerade in der Ukraine ist keineswegs sichergestellt, dass derartige Dokumente irgendeinen Bezug zu einer Versicherung haben, die im Ernstfall tatsächlich für Schäden aufkommt. Immerhin ist die Ukraine als das Land bekannt, in dem man im Grunde alles kaufen kann, Organe, Babys und Staatspräsidenten eingeschlossen. In den deutschen Medien wird die Verlängerung der Regelung als völlig problemlos dargestellt, schließlich seien die Fahrzeuge ja ordnungsgemäß versichert.

Praktisch kann das aber dann heißen, dass sie es doch nicht sind, weil das Gegenüber nicht existiert oder nicht zahlungsfähig ist. In einem solchen Fall bleibt ein möglicher deutscher Unfallgegner zwar nicht auf den Kosten sitzen, weil dann die Verkehrsopferhilfe beansprucht wird. Diese wird allerdings von den Haftpflichtversicherungen finanziert, sprich, die Kosten werden letztlich auf alle Versicherten umgelegt, die damit das Versicherungsprivileg der Ukrainer finanzieren dürfen.

Noch erstaunlicher als die fortgesetzte Kulanz in Bezug auf die Versicherungen ist, dass die Verlängerung der Ausnahmeregelung ukrainische Fahrzeughalter auch von der Durchführung der Hauptuntersuchung befreit, die bei Fahrzeugen, die bereits zwei Jahre in Deutschland sind, ansonsten erforderlich wäre.

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