Vor Joe Biden gab es nur vier Präsidenten in der Geschichte der USA, gegen die ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wurde: der beinahe vergessene Andrew Johnson, noch im 19. Jahrhundert; Richard Nixon, der wegen des Watergate-Skandals selbst zurücktrat; Bill Clinton wegen Monica Lewinsky; sowie Donald Trump – zweimal, weil er eben Donald Trump ist. Es schien, dass nichts beschämender sein kann, als die Lüge über Oralsex im Oval Office unter Eid, doch Biden übertraf es. Immerhin sind Bestechungen, selbst in Höhe von 20 Millionen US-Dollar, doch noch sehr kleinlich. Zumindest für einen Chef des Weißen Hauses.
Streng genommen ist die Ankündigung des Sprechers des US-Repräsentantenhauses, Kevin McCarthy, über den Beginn der Ermittlungen noch eine Art “vorläufige Amtsenthebung”. Es ist das erste Stadium, über das noch abgestimmt werden muss. Danach werden drei Ausschüsse – für Aufsicht, Recht und Reglement – Beweise sammeln und abfassen. Sie werden nach Dokumenten verlangen, etwa Kontoauszügen, die auf verdächtige Geschäfte hinweisen, oder Briefen, die Biden mit fremdem Namen unterschrieb. Außerdem werden sie Zeugen befragen – Hunter Biden, Joe Biden selbst, den Inhaber des Unternehmens Burisma, Mykola Slotschewski, den ehemaligen Generalstaatsanwalt der Ukraine, Wiktor Schokin, der Bidens vermutliche Korruption bei Burisma untersuchte.