Quelle: www.globallookpress.com © Tim Carmele / www.imago-images.de Dr. Walter Weber auf der Demonstration von Querdenken 721 am 14. November 2020 in Karlsruhe
Am Montag begann vor dem Landgericht Hamburg der Prozessauftakt gegen den Hamburger Mediziner Dr. Walter Weber. Dem Internisten wird vorgeworfen, er habe von April 2020 bis September 2021 – während der Zeit der Maskenpflicht – in seiner privatärztlichen Praxis im Hamburger Stadtteil Winterhude angeblich 57 falsche Maskenatteste für seine Patienten ausgestellt.
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Laut dem Bericht der Hamburger Morgenpost vom Montag habe der Arzt in den sogenannten Maskenbefreiungsattesten als Gründe für die Maskenbefreiung der Patienten Diagnosen wie “Symptome einer CO₂-Vergiftung”, “Panikattacken” oder “Asthma bronchiale” angegeben. Insbesondere werde dem Arzt vorgeworfen, er habe seine Patienten vor Ausstellung der Atteste teilweise nicht untersucht, oder er habe seine Diagnosen nicht fachärztlich abklären lassen. Schließlich soll er es in einigen Fällen versäumt haben, Diagnosen auf den Attesten anzugeben. Insgesamt wurden 18 Prozesstage für die Verhandlung gegen den Arzt angesetzt.
Seit Beginn der Coronapandemie machte sich Weber einen Namen, indem er das offizielle Corona-Narrativ der Bundesregierung und dementsprechend auch die Maßnahmen öffentlich anzweifelte und kritisierte. Als Mitbegründer der “Ärzte für Aufklärung” initiierte Weber ein bundesweites Netzwerk von Corona-kritischen Medizinern. Dessen Mitglieder machen es sich seither zur Aufgabe, die Bevölkerung über andere Perspektiven auf die Coronapandemie, auf die Coronamaßnahmen und insbesondere die Wirkungen und Nebenwirkungen der Corona-Impfungen aufzuklären.
Die “Ärzte für Aufklärung” informieren dabei auch grundsätzlich über strittige Themen im Gesundheitswesen. Nicht zuletzt kümmert sich das Netzwerk um Erforschung und Veröffentlichung von Behandlungsmethoden bei Impfschäden. Wie bei vielen anderen kritischen Ärzten führte die Polizei auch in Webers Praxisräumen im Februar 2021 eine Hausdurchsuchung durch – wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Paragraf 278 des Strafgesetzbuches. Darin heißt es:
“(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.”
Zum gestrigen Prozessauftakt kamen rund 150 Unterstützer des 80-jährigen Arztes zum Landgericht Hamburg. Aufgrund von Platzmangel habe das Gericht sie nur teilweise in den Verhandlungsraum gelassen, berichtete eine Prozessbeobachterin gegenüber RT . Nach Prozessbeginn hätten die Anwälte von Dr. Weber zunächst zwei Anträge gestellt: Einen Antrag auf Erstellung von Tonbandaufnahmen vom Verfahren und einen Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift aufgrund eines Formfehlers in der Anklage. Der Antrag auf Erstellung von Tonaufnahmen sei abgelehnt worden. Über den Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift sei zwar noch nicht entschieden worden, dennoch habe der vorsitzende Richter die Anklageschrift verlesen.
Der angeklagte Mediziner erklärte, er würde er bei diesem Prozesstermin keine Aussage machen. Schließlich habe der Richter die Verhandlung am Montag nach rund einer Stunde beendet und auch den Folgetermin am Freitag abgesagt. Der nächste der nun insgesamt noch 16 verbliebenen Verhandlungstermine werde demnach am kommenden Montag, dem 13. Mai in Hamburg stattfinden.
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