Anfang März sickerte ausgehend von Medienrecherchen die Information durch, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hinter den berüchtigten Kulissen über den Erwerb von “rund 3000 Röhren von der Nord Stream 2 AG, die beim Bau der Ostseepipeline übrig geblieben sind” verhandeln würde.
Nun titelte die OSTSEE-ZEITUNG (OZ) zu Beginn dieser Woche (Bezahlschranke):
“Energieversorgung: LNG-Terminal in der Ostsee: Bund kauft tausende Ersatzrohre von Nord Stream 2”
Laut Business Insider hätten die Habeck-Mitarbeiter aus dem Wirtschaftsministerium den Bericht der OZ “im Grundsatz bestätigt”, mochten jedoch keine Einzelheiten zu dem brisanten Deal verraten. Dazu heißt es:
“Die Verträge seien als vertrauliche eingestuft worden. Alle sanktionsrechtlichen Fragen seien geklärt.”
Hinsichtlich Notwendigkeiten und Nutzungsabsichten informierte das BMWK die anfragende Welt-Redaktion offiziell vor wenigen Wochen:
“Geplant ist eine rund 37 Kilometer lange Verbindung zwischen dem vor Rügen geplanten Terminal für Flüssiggas (LNG) mit dem Küstenort Lubmin. Eigentlich sind die Röhren mit einem Innendurchmesser von 1,20 Meter viel zu groß für dieses Vorhaben, doch die 6000 Rohre haben einen entscheidenden Vorteil: sie liegen bereits ungenutzt herum.”
Business Insider erinnerte nun im diesbezüglichen Artikel daran, dass “das Recycling-Geschäft heikel” sei, da weiterhin die “Verkäuferin Nord Stream 2 AG dem russischen Staatskonzern Gazprom” gehöre. Dazu heißt es weiter im Artikel:
“Über die Menge der Rohre und die Kosten können wir keine Auskunft geben, da die Verträge als vertraulich eingestuft wurden (…) das Ministerium hob hervor, dass alle sanktionsrechtlichen Fragen geklärt worden seien. Zudem sei geprüft worden, ob auch technische Unterlagen, Messdaten und Gutachten zur Erdgaspipeline erworben werden.”
Nach Darlegungen des Welt-Artikels aus dem März wolle das BMWK “unbedingt sicherstellen”, dass nach einem möglichen Vertragsabschluss “kein Geld aus dem Deal nach Russland” fließe. Die aktuell weiterhin geltenden US-Sanktionen gegenüber der Nord Stream 2 AG/Gazprom würden nur dann durch einen BMWK-Deal nicht hintergangen, wenn abschließend gesichert sei, dass “alle notwendigen Fragen” mit den US-Behörden zwischenzeitlich geklärt wären. Weiter hieß es diesbezüglich:
“Es müsse nun nur noch eine sichere Lösung dafür gefunden werden, dass das Geld beim Schweizer Sachverwalter der insolventen Firma landet und nicht abfließt.”
Diese scheint jetzt – ohne genauere Angaben aufgrund der Vertraulichkeitseinstufung – gefunden zu sein. Wie das finale Geschäft über den “von einem Schweizer Konkursgericht eingesetzten Sachverwalter, die Firma Transliq”, inzwischen abschließend gestaltet und abgewickelt wird, bleibt damit weiterhin unbekannt.