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Umstrittener Abschiedsbeschluss: Bolsonaro-Regierung erlaubt Abholzung in indigenen Gebieten

Umstrittener Abschiedsbeschluss: Bolsonaro-Regierung erlaubt Abholzung in indigenen Gebieten

Quelle: www.globallookpress.com © Florian Kopp/imageBROKER.comAuf dem Archivbild: Ein Lkw befördert Baumstämme im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso.

Etwa zwei Wochen vor dem Ende der Präsidentschaft von Jair Bolsonaro hat seine Regierung die Abholzung in indigenen Gebieten erlaubt. Aus dem am Freitag publik gemachten Beschluss geht hervor, dass jetzt auch nicht-indigene Personen auf solchen Territorien Bäume fällen dürfen. Das Dokument tritt in 30 Tagen in Kraft, sodass die neue Regierung um Luiz Inácio Lula da Silva noch Zeit hat, die umstrittene Regelung zu revidieren.

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Die Nationale Behörde für Indianer (FUNAI) unterstützt die Entscheidung der scheidenden Bolsonaro-Regierung. Demnach handele es sich dabei um eine “alte Forderung verschiedener Ethnien”. Die Maßnahme werde den Indigenen mehr Autonomie gewähren und für mehr nachhaltige Einkommen in ihren Siedlungen zu sorgen. Der Beschluss werde außerdem dazu beitragen, die illegale Abholzung in indigenen Gebieten zu bekämpfen.

Mit diesem Gutachten sind aber nicht alle einverstanden. Umweltschützer weisen darauf hin, dass diese Entscheidung der Bolsonaro-Regierung gegen die Verfassung verstößt, die die Abholzung auf indigenen Territorien untersagt. Sie befürchten, dass die Entwaldung und kriminelle Aktivitäten somit nur zunehmen könnten. Paula Batista, Anwältin des Sozioökologischen Instituts (ISO), bezeichnet die Genehmigung für Nicht-Indigene, Bäume in indigenen Gebieten zu fällen, als einen flagranten Versuch, die Verfassung und das Indianer-Statut zu umgehen.

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Anfang Dezember hat die EU ein neues Gesetz gegen die Abholzung der Wälder verabschiedet. So gilt ein Importverbot für bestimmte Rohstoffe, wenn dafür Wälder gerodet worden sind. Die neuen Vorschriften gelten auch für Waren, die die gelisteten Rohstoffe enthalten, oder wenn diese zur Fütterung verwendet oder aus ihnen hergestellt worden sind. Als Beispiele werden Leder, Schokolade und Möbel genannt. Konkret müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass auf dem EU-Markt verkaufte Waren nirgends zu Entwaldung und Waldschädigung geführt haben. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldstrafen.

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