Das Land und seine Menschen zeigen sich erschöpft nach den drei belastenden Corona-Jahren und einem mittlerweile chronischen Dauerstresszustand. Eine dringend benötigte Aufarbeitung dieser Gesellschaftskrise tut Not – im politischen Berlin wird sie jedoch weiterhin als störend und überflüssig empfunden.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat nun den eher kontroversen Schritt der Aufarbeitung beschlossen. Eine medial als “Pöbel-Attacke” bezeichnete Aktion auf den auch weiterhin anscheinend unantastbaren Medien-Darling jener Corona-Jahre, Charité-Institutsdirektor Christian Drosten, erfährt ein juristisches Nachspiel.
Worum ging es bei diesem Ereignis von vor knapp einem Jahr? Ein ursprünglich von Drosten länger geplanter Camping-Aufenthalt südlich der Müritz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte fand ein zügiges Ende. Drei Dauercamper, zwei Frauen und ein Mann, erkannten den regierungsberatenden Virologen der Stunde und teilten ihm ihre konträren Meinungen hinsichtlich seines damaligen Handelns mit. So musste sich Drosten die Bezeichnung “Massenmörder” und “Transhumanist” gefallen lassen. Zudem warf ihm das Trio vor, “Kinder auf dem Gewissen zu haben”.