Quelle: www.globallookpress.com © Uli Deck Peter Müller ist seit Dezember 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Nach einer ersten Aufarbeitung des katastrophalen Ablaufs der Bundestagswahl in Berlin im September 2021 ist nach aktuellem Stand eine Wiederholung in etwa 300 der 2.256 Wahlbezirke geplant. Bezugnehmend der damaligen Landesergebnisse wird eine komplette Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus mittlerweile als notwendig befunden. Bei einer möglichen neuen Auszählung nach Stimmabgabe der Berliner sollen jedoch dann nur die Zweitstimmen für das Bundesergebnis ausschlaggebend gewertet werden.
Berliner Pannen-Wahl: Bundestagswahl wird möglicherweise in 300 Berliner Wahlbezirken wiederholt
Peter Müller, Richter am Bundesverfassungsgericht (ehemals Ministerpräsident, 1999 bis 2011, wie auch Justizminister des Saarlandes, 2009 bis 2011) äußerte sich in dem FAZ -Podcast: “Einspruch – Alles was Recht ist” zu den jüngsten Erkenntnissen aus der Anhörung eines Wahlprüfungsausschuss des Bundestags im Mai und der aktuellen rechtlichen Einschätzung des Berliner Verfassungsgerichtes.
In einem vernichtenden Urteil definiert der Richter am Bundesverfassungsgericht unmissverständlich seine persönliche Sicht auf die Causa “Wahldebakel”:
“Also, wenn sich das so darstellt, wie das den Medien so zu entnehmen ist, dann dürfte das ein einmalig gelagerter Fall sein (…) Da werden ja Verhältnisse geschildert (zum Ablauf des gesamten Wahltages in Berlin) (…) so etwas hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können, in einem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.”
“Vergleichbare Abläufe” hätten in dieser Form “noch nie in Deutschland stattgefunden”, so Müller im FAZ -Podcast-Interview. Er weist jedoch in dem Interview darauf hin, dass bei einer Gesamtbetrachtung die Ergebnisse zur Bundestagswahl eindeutig von der Berliner Landtagswahl zu unterscheiden seien. “Das sind zwei unterschiedliche Wahlen”, so der Bundesverfassungsrichter. Rechtliche wie organisatorische Abläufe müssten dabei separat betrachtet werden. Dies würde sich auch auf die Situation der “Wahlprüfungsverfahren” beziehen.
Meinung
Vierfachbumms und Doppelwumms
Dies bedeutet, dass in Berlin das Landesverfassungsgericht verantwortlich ist. Bezogen auf mögliche Irritationen und Fehler bezugnehmend der Bundestagswahlergebnisse ist wiederum der Bundestag für eine Klärung zuständig. Eine diesbezügliche mögliche “Wahlprüfungsbeschwerde” würde daher dann direkt an das Bundesverfassungsgericht gerichtet. Müller zusammenfassend: “Einen zwingenden Gleichlauf gibt es nicht”.
Die juristische Frage bei einer Gesamtbetrachtung würde nach Müllers Verständnis jedoch weiterhin lauten:
“Sind die möglicherweise bei der Wahl festzustellenden Wahlfehler so gravierend, dass sich das Bestandsinteresse an der Aufrechterhaltung des Wahlergebnisses nicht durchsetzen kann und stattdessen eine komplette Neuwahl durchgeführt werden muss?”
Dabei könnte das übergeordnete Bundesverfassungsgericht eine finale Entscheidung des Berliner Landgerichts ergänzend überprüfen. Dafür wäre jedoch eine Verfassungsbeschwerde unter “dem Gesichtspunkt, dass diese Entscheidung grundlegende Verfahrensrechte missachtet hat. (…) Das kein effektiver Rechtsschutz gewährleistet wurde”. Das abschließende Urteil von Richter Müller zu dem gesamten Vorgang lautet in einem Resümee der Ereignisse:
“Das Wahlrecht ist das fundamentale Recht in der Demokratie und da muss es gewährleistet sein, dass die Wählerinnen und Wähler wissen, was mit ihrer Stimme passiert, ohne dass sie sich, um diese Frage zu klären, juristischer Expertise bedienen müssen.”
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