Der Bundesrechnungshof überprüft regelmäßig die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Er untersteht dabei keiner Aufsicht, weder in seiner Prüfungstätigkeit noch in seiner Verwaltung. Im Bundeshaushaltsplan hat er einen eigenen Einzelplan. Im jüngsten 217-seitigen Prüfbericht werden unter der Rubrik “Einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse” dabei die aktuellen Erkenntnisse, auch zum Agieren des Auswärtigen Amtes (AA), dargelegt. So heißt es exemplarisch gleich auf Seite 4:
“AA kauft unnötige Residenz für acht Millionen Euro – kein Einzelfall für unwirtschaftliche Entscheidungen bei Auslandsliegenschaften.”
Ab Seite 93 beschäftigt sich der Prüfbericht dann mit einer Zusammenfassung der finanziellen Auffälligkeiten beim Auswärtigen Amt. Dazu heißt es:
“Das AA missachtet seit Jahren die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Erwerb und Unterhalt seiner Liegenschaften im Ausland.”
Es folgen auf vier Seiten die Feststellungen und Kritiken, auch durch die Nennung von wirtschaftlichen Verfehlungen seitens der AA-Verantwortlichen. Einleitend wird statistisch erhoben, dass das deutsche AA “226 Auslandsvertretungen, unter anderem Botschaften und Ständige Vertretungen, bei internationalen Organisationen” unterhalte. Zudem betreut der Bund, vertreten durch das AA, insgesamt “864 Auslandsliegenschaften”, die unter anderem “als Residenzen und Kanzleien genutzt werden”. 381 dieser Liegenschaften befinden sich im Bundeseigentum. Kosten:
“Für Betrieb, Instandhaltung und Ausstattung der Liegenschaften im Ausland gab das AA im Jahr 2022 rund 150 Millionen Euro aus. Für Baumaßnahmen verausgabte es zusätzlich rund 66 Millionen Euro.”