Der Disziplinarausschuss der Russischen Anti-Doping-Agentur (RUSADA) hat eine Entscheidung im Fall der Eiskunstläuferin Kamila Walijewa getroffen. Man stellte fest, dass trotz eines Verstoßes kein Verschulden oder Fahrlässigkeit seitens der Athletin vorliegt. Das Gericht verhängte daher keine Sanktion außer der Annullierung ihrer Ergebnisse am Tag der Probenentnahme, dem 25. Dezember 2021.
Die Europameisterin war damals bei den russischen Meisterschaften positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden. Der Fall war bei den Olympischen Winterspielen in Peking im vergangenen Februar bekannt geworden, nachdem die damals 15-Jährige mit dem russischen Team Olympia-Gold gewonnen hatte. Eine vorläufige Suspendierung war wieder aufgehoben worden, sodass sie auch im Damen-Einzel an den Start gehen durfte und als Topfavoritin Vierte wurde.