Der russische Generalstaatsanwalt Igor Krasnow erklärt, dass die kanadischen Behörden Russland im Strafverfahren gegen Jaroslaw Hunka keinen Rechtsbeistand gewähren wollen.
Ihm zufolge hat Moskau bereits im Jahr 2019 ein Rechtshilfeersuchen an das kanadische Justizministerium im Rahmen der Ermittlungen zur Rehabilitierung des Nazismus gerichtet. Darin sei darum gebeten worden, Hunka als Zeugen zu vernehmen. “Auf dieses Ersuchen haben wir nie eine Antwort erhalten”, erklärte Krasnow. Im Jahr 2023 sei ein weiteres Ersuchen an das kanadische Justizministerium gerichtet worden, Hunka auszuliefern, da er von den russischen Behörden wegen Völkermordes angeklagt worden war.