Russland wird ab dem 16. September 2022 nicht mehr Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sein, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer Resolution. Jedoch werde das Gericht noch bis zum 16. September Beschwerden gegen Russland prüfen. In der Erklärung hieß es:
“Die vorliegende Resolution beeinträchtigt die Prüfung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Folgen der Beendigung der Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Europarat nicht, die sich bei der Ausübung der Zuständigkeit des Gerichtshofs nach der Konvention für die Prüfung der ihm vorgelegten Fälle ergeben könnten.”
Am 15. März kündigte Russland seinen Austritt aus dem Europarat an. Durch die Mitgliedschaft im Europarat hatte Russland das Recht erhalten, beim EGMR Beschwerde einzulegen. Die russische Seite erklärte auch ihre Absicht, die Menschenrechtskonvention zu kündigen.