Das russische Ermittlungskomitee wird die Äußerungen des deutschen Justizministers Marco Buschmann (FDP) auf ihre strafrechtliche Relevanz untersuchen, teilte der Pressedienst der Strafverfolgungsbehörde am Sonntag mit. In der behördlichen Presseerklärung dazu heißt es:
“Der Vorsitzende des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation hat die Zentralstelle der Agentur angewiesen, die Äußerungen des deutschen Justizministers zur Umsetzung der rechtswidrigen Forderung des Internationalen Strafgerichtshofs, russische Staatsbürger auf deutschem Territorium zu verhaften, rechtlich zu bewerten.”
Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte zuvor erklärt, Berlin werde der Forderung des Internationalen Strafgerichtshofs, den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die Ombudsfrau für Kinderrechte Maria Lwowa-Belowa zu verhaften, nachkommen. “Ich erwarte, dass der IStGH schnell mit Interpol und den Mitgliedsstaaten Kontakt aufnimmt und sie um die Umsetzung des Haftbefehls bittet”, sagte er.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßte die Ausstellung eines “Haftbefehls” gegen den russischen Staatschef durch den IStGH:
“Tatsache ist, dass niemand über dem Gesetz steht, und das wird gerade jetzt deutlich.”
Der russische Botschafter in Deutschland, Sergei Netschajew, erklärte, er sei äußerst besorgt über die Haltung der deutschen Behörden. In einem Kommentar, dessen Text vom Pressedienst der diplomatischen Vertretung Russlands in Berlin zitiert wird, sagte der Diplomat:
“Die unverantwortlichen Äußerungen einiger deutscher Offizieller zu ihrer Unterstützung und Bereitschaft, die unrechtmäßige und völlig absurde Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs umzusetzen, geben Anlass zu größter Besorgnis und zeigen, wie weit sie von der Realität entfernt sind, wenn sie eine weitere Eskalation des Konflikts mit Russland anstreben.”
Präsidentensprecher Dmitri Peskow bekräftigte seinerseits, dass die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs für Moskau rechtlich null und nichtig seien:
“Wir betrachten alle Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs als rechtlich null und nichtig, die wir auch nicht anerkennen.”