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Nancy Faeser plant nächsten Anschlag auf die Demokratie

Nancy Faeser plant nächsten Anschlag auf die Demokratie

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Klaus W. SchmidtNancy Faeser, 06.02.2024

Nachdem im Zuge der Correctiv-Kampagne bereits das “Demokratiefördergesetz” wieder hervorgezogen wurde, verkündete Innenministerin Nancy Faeser heute, ihr Haus arbeite an einem weiteren Gesetzentwurf, weil “die persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken stärker ausgeleuchtet werden müssen”.

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Die ARD-Tagesschau berichtete dazu, bisher dürfe der Verfassungsschutz “Finanzströme nur durchleuchten, wenn es um Volksverhetzung und Gewalt geht”; ohne zu erwähnen, wie sehr der Begriff der Volksverhetzung mittlerweile ausgeweitet wurde. In den vergangenen Tagen wurde beispielsweise bekannt, dass gegen den Satiriker Kaya Yanar wegen seines Videos zum Genozid im Gazastreifen Anzeige gestellt worden sein soll.

“Das Ziel der operativen und gesetzlichen Erweiterung der Finanzermittlungen ist, dass sich niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet oder sie in anderer Art finanziell unterstützt, darauf verlassen kann, hierbei unentdeckt zu bleiben”, erklärte das Innenministerium laut Tagesschau, ohne dass eine entsprechende Erklärung auf der Webseite des Ministeriums zu finden ist.

Allerdings entspricht die Aussage, das Ziel seien rechtsextreme Organisationen, nicht der Wahrheit, da es im Zusammenhang der deutschen Rechtsordnung außer durch einen Rückgriff auf alliiertes Recht nicht möglich ist, die Anwendbarkeit eines Gesetzes auf Rechtsextremisten zu beschränken. Im Ergebnis führt ein solches Gesetz zwangsläufig zu einer Ermächtigung der Verfassungsschutzbehörden, die “Finanzströme”, sprich, die Kontentransaktionen einer jeden Organisation und womöglich einer jeden Einzelperson zu überwachen, die nach der aktuellen Definition des Verfassungsschutzes mit dem Etikett “Verfassungsfeind” versehen ist.

Besonders für Parteien ist das fatal; schließlich sind sie durch Datenschutzrecht gezwungen, Mitgliedsbeiträge unbar einzunehmen; eine Kontenüberwachung entspräche somit einer vollständigen Aushändigung der Mitgliederdatei. Dies würde nicht infolge einer Straftat oder einer Reihe von Straftaten mit entsprechenden rechtskräftigen Gerichtsurteilen geschehen, sondern auf eine Bewertung einer Behörde hin, die bei Bedarf neue Gruppen erfindet, von denen ihrer Meinung nach eine Gefährdung der Verfassung ausgeht (“Delegitimierung des Staates”).

Faktisch nähern sich damit die Folgen einer Einstufung als “verfassungsfeindlich” den Folgen eines tatsächlichen Verbots – ohne den rechtsstaatlichen Schutz vor Willkür zu gewähren, wie es die Anforderungen an ein Parteiverbot stellen.

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