Die Schweizer Regierung hat eingeräumt, dass der Transfer von eingefrorenen russischen Vermögenswerten in die Ukraine illegal sei, wie aus einer auf der Webseite des Bundesrats veröffentlichten Erklärung hervorgeht.
“Derzeit wird international diskutiert, ob gesperrte russische Vermögenswerte für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden können. Der Bundesrat hat die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Rechtsfragen zu klären. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz (BJ) kommt in ihrer Analyse zum Schluss, dass die Konfiskation privater russischer Vermögenswerte gegen die Bundesverfassung und die geltende Rechtsordnung verstoßen würde. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 von der Analyse der Arbeitsgruppe Kenntnis genommen”,
heißt es in dem Dokument.
In ihrer Analyse kommt die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass die entschädigungslose Enteignung von Privateigentum rechtmäßiger Herkunft nach Schweizer Recht nicht zulässig ist. Die Einziehung eingefrorener privater Vermögenswerte widerspricht der Bundesverfassung, der geltenden Rechtsordnung und verletzt internationale Verpflichtungen der Schweiz.