Quelle: Legion-media.ru
In den Schweizer Städten Chur und Buchs betreibt der Verein “Sozialwerk.LGBT+” jeweils einen Treff für queere Jugendliche, unterstützt von den Kantonen St. Gallen und Graubünden sowie von der Stadt Chur, Unternehmen und Stiftungen.
Jugendliche, die regelmäßig die Räumlichkeiten in Buchs besucht haben, berichten, dass solche Vereine ihre einzige Möglichkeit sind, Freundschaften zu schließen und sich verstanden zu fühlen. Ohne solche Anlaufstellen würden queere Teenager durchgehend gemobbt werden.
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Die Anerkennung der Bedeutung solcher Anlaufstellen durch ausländische Botschafter in der Schweiz, darunter Vertreter wie Michael Flügger aus Deutschland und Scott Miller aus den USA, zeigt sich durch deren Besuch im vergangenen Jahr als Ehrengäste an beiden Standorten.
Was jedoch die Ehrengäste und Botschafter aus Deutschland und den USA hinter den Kulissen nicht gesehen hatten, hat die gesamte Schweiz schockiert: In diesen Zufluchtsstätten, in denen ausgrenzte und gemobbte Teenager aus ländlichen und konservativen Gebieten nach Verständnis suchten, wurden sie von erwachsenen Männern regelmäßig sexuell missbraucht. So berichtet der TagesAnzeiger , dass ein damaliger Vorstand Mitte 40 angeblich sexuelle Kontakte mit zwei 17-Jährigen hatte, die bei dem Verein Schutz suchten. Mit seinem Ehemann, dem Geschäftsführer, ebenfalls Mitte 40, hatte er demnach sogar eine sexuelle Dreierbeziehung mit einem der Jugendlichen.
Der Verein richtet sich an Jugendliche ab 13 Jahren, die Beistand benötigen. Trotz der staatlichen Unterstützung verfügten die Betreuer in diesen Vereinen nicht über eine offiziell anerkannte Ausbildung als Sozialberater. Stattdessen boten sie eine selbst erfundene LGBTQIA+-Beratung an, die derzeit im Wokeness-Rausch überall willkommen geheißen wird. Interessanterweise wurde dieser Wokeness-Kurs sogar für Eltern queerer Kinder angeboten.
Viele Teenager, die aus konservativen und ländlichen Gegenden stammten, wurden über Jahre hinweg aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt. Sie suchten Hilfe bei dem Verein, ähnlich wie im Fall des ersten Opfers. Schon bald nach dem ersten Kennenlerngespräch kam es zu intimen Kontakten, und kurz darauf mündete das professionelle Verhältnis in einer Art Liebesbeziehung oder Dreiecksbeziehung, dokumentierten die Autoren imTagesAnzeiger . So zog ein Teenager zu den zwei rund 25 Jahre älteren Männern, die seit langem verheiratet waren. Die beiden erwachsenen Männer nahmen den Teenager auch mit in die Ferien nach Deutschland. Die Dreiecksbeziehung bot auch im Verein Anlass zu heftigen Diskussionen. Alle wussten davon und waren sich im Klaren, dass diese Beziehung aus fachlicher sowie moralischer Sicht überhaupt nicht in Ordnung war.
Der Leiter des Vereins hatte auch mit einem zweiten minderjährigen Jugendlichen sexuellen Kontakt – direkt in einem Beratungszimmer des Vereins. Der TagesAnzeiger hatte zahlreiche Dokumente erhalten, die offenlegten, was sich in dem Verein zugetragen hat, darunter SMS, E-Mails und Sprachnachrichten des Vereinsleiters.
Der Vereinsleiter schrieb:
“In der offenen Kinder- und Jugendarbeit war es lange Zeit üblich, dass auch Jugendarbeitende sexuelle Kontakte zu Jugendlichen hatten. In Berlin habe man bis in Neunzigerjahre Strassenkinder an pädophile Straftäter vermittelt, da nur diese Kinder hätten lieben können.”
Symbolbild: Sexbox im Jugendtreff: Eine Kiste voller Erotik-Utensilien Legion-media.ru
Kinder berichten von einer “sexualisierten Grundstimmung”, die im LGBT-Treff in Chur herrsche – von den Gesprächsthemen bis zur Kiste voller Sexspielzeuge wie Dildos, Lederriemen und Fesselutensilien, Peitschen oder Analplugs. Der Vereinsleiter habe diese Kiste den Jugendlichen oft aktiv angeboten, da “Fetisch und Queer” zusammengehören würden. Für ihn schien Sexualität immer wieder im Zentrum der Jugendarbeit zu stehen, die in dem Verein auch gerne praktiziert würde.
“Es drehte sich alles nur um Sex.”
Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft St. Gallen gegen die beiden Männer wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Dabei gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
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