Die erst Anfang 2021 gegründete “Stiftung Klima- und Umweltschutz MV” des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, mit Sitz in Schwerin, ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts im Umfeld der Baumaßnahmen von Nord Stream 2. Aufgrund der aktuell andauernden Kritik an der Existenz der Stiftung, insbesondere wegen der Ereignisse in der Ukraine, plant Ministerpräsidentin Schwesig (SPD) die Stiftung wegen deren Teilfinanzierung aus Russland nun aufzulösen. Zu diesem Thema informierte Schwesig persönlich über ihren Twitter-Account:
1/3 Landesregierung & Landtag haben 2021 mit Stimmen von SPD, CDU & Linke die Errichtung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV beschlossen. Ich habe nach dem russischen Angriff auf die Ukraine angekündigt, rechtliche Wege zur Auflösung zu prüfen. pic.twitter.com/yxO0jLU6O2
— Manuela Schwesig (@ManuelaSchwesig) May 4, 2022
Seit April dieses Jahres steht Schwesig unter massiven Druck seitens der oppositionellen Politik und der Medien, aufgrund der bekanntgewordenen engen Kooperationen der Stiftung mit dem russischen Unternehmen Gazprom. Nun vermeldet die Springer-Zeitung Welt auf Twitter:
Neues vom #aktengate in MV: Unter Druck durch Presseberichte gibt die Landesregierung Dokumente frei. Doch im Konvolut findet sich kein einziges Papier zur Kommunikation mit der Gazprom-Tochter Nord Stream 2. @alexejhock@uwemueller_welt@dirkbanse@welthttps://t.co/bfmIBMIg3g
— WELT Investigativ (@investigativ_de) May 4, 2022
Die Auflösung der Stiftung “Klima- und Umweltschutz MV” sei “stiftungsrechtlich und aus Haftungsgründen nicht möglich”, so der Schwesig-Vorgänger, der frühere Regierungschef Erwin Sellering (SPD), laut einem Artikel der Börsen-Zeitung. Sellering sitzt weiterhin im Vorstand der Stiftung. Regelmäßige Artikel (vom 16. April, vom 28. April, vom 1. Mai) der Zeitung Welt setzen die aktuelle Landesregierung dahingehend unter Druck, dass noch mehr Einblicke in die bereits teilveröffentlichten Unterlagen der Anfangszeit der Stiftung eingefordert wurden. Die Redaktion der Welt bemühe sich “seit nunmehr zwei Monaten mittels Umweltinformationsgesetz um die Unterlagen zu dem Stiftungskonstrukt.”