Eher unbekannt, belasten die “Wohlfühlkosten” der Ex-Kanzlerin Angela Merkel auch weiterhin die Steuerzahler in Deutschland. Der Berliner Tagesspiegel erfuhr nach hartnäckigen regelmäßigen Anfragen nun genauere Details zu den Rechnungsstellungen einer der Mitarbeiterinnen, die Merkel nach ihrer Kanzlerschaft weiterhin steuerfinanziert zur Verfügung stehen. Der Artikel legt dar, dass “zunächst Angaben dazu verweigert wurden – doch jetzt erklärt die Regierung, wie viel das Aussehen der früheren Regierungschefin dem Staat wert sein soll”. So heißt es erläuternd zum steuerfinanzierten Rundumpaket:
“Die Kosten für den Service belaufen sich für das vergangene Jahr demnach auf 37.780 Euro. Im Jahr 2023 hat die Regierung bisher 17.200 Euro aufwenden müssen. Damit werden für das gute Aussehen der früheren Regierungschefin rund 3000 Euro im Monat fällig. Hinzu kommen Reise- und Hotelkosten, wenn die Stylistin Merkel zu Terminen begleitet.”
Laut dem Artikel verweigerte zuvor das Bundeskanzleramt jegliche Angaben “unter Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ‘einer Auftragnehmerin des Kanzleramts'”. Eine als “Assistentin der Bundeskanzlerin a.D.” dargelegte Zuarbeiterin sei dabei “für Make-up und Frisur” zuständig. Zudem gehöre zu ihrem beruflichen Portfolio auch die Tätigkeit einer “Modedesignerin”. Gegenüber den 17.200 Euro Aufwand rein für die Kanzlerin a.D. im laufenden Jahr, stünden gerade einmal 21.808 Euro Kosten, die das Kanzleramt “in diesem Jahr für Visagisten und Friseure ausgab”, so der Tagesspiegel darlegend.
Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, kritisierte die Extra-Ausgaben nachdrücklich und kommentierte:
“Es ist den Steuerzahlern kaum zu vermitteln, dass sie auch für Visagisten und Hairstylisten von Politikern aufkommen sollen. Die Kosten dafür müssen auf das Notwendigste reduziert und im Zweifel privat bezahlt werden.”