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Selbstbestimmungsgesetz: Geschlechtseintrag ändern? Kein Problem. Aber nicht im Kriegsfall!

Selbstbestimmungsgesetz: Geschlechtseintrag ändern? Kein Problem. Aber nicht im Kriegsfall!

Quelle: www.globallookpress.com © Patrick PleulAnastasia Biefang, erste “Transgender-Kommandeurin” der Bundeswehr, fährt auf einem Lkw mit einem großen Einhorn aus Sperrholz über den Appellplatz zum Kommandowechsel in der Kurmark-Kaserne in Brandenburg, Oktober 2020.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll “das Leben für trans- und intergeschlechtliche Menschen verbessern und das Transsexuellengesetz ablösen”, so die offizielle Ankündigung am 30. Juni 2022 durch Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann (FDP).

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) erhielt nun von den Verantwortlichen genauere Informationen zu den intern verabschiedeten Plänen und Definitionen des Gesetzes. Die Welt schreibt diesbezüglich in einem Artikel:

“Männer sollen im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen können. Das sieht eine Sonderregelung im geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampel vor.”

In der Ankündigung im Juni letzten Jahres hieß es in Bezug auf die nun erfolgte Eingrenzung:

“Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein.”

Weitere “Sonderregelungen und Klarstellungen” beziehen sich auf die Bereiche “Sport, Wettkämpfe, Umkleideräume, den Strafvollzug oder Quotenregelungen in Unternehmen”, so die Welt. Diesbezüglich regelt das Gesetz die in der Gesellschaft kontrovers wahrgenommene und forciert diskutierte Situation eines weiterhin geregelten Schutzes von Mädchen und Frauen am Beispiel von Umkleideräumen:

“Durch das Gesetz entstehe kein Anspruch – der sich als ‘trans-, intergeschlechtlich oder nicht-binär” bezeichneten Personen – auf Zugang zu geschützten Räumen. Das private Hausrecht bleibe unberührt. Besitzer etwa von Frauen-Fitnessstudios oder -Saunen entscheiden damit im Rahmen der geltenden Gesetze weiterhin selbst über den Zugang.”

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Bei entsprechenden situativen Entscheidungen in Haftanstalten müsse sich “die Unterbringung von Strafgefangenen nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren”, so die Gesetzesdefinition. “Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener” könnten dabei “der Verlegung in ein Frauengefängnis entgegenstehen”.

Zur gesellschaftlichen Sorge vor individuell rein subjektiven Auslegungen geschlechtlicher Wahrnehmungen und daraus resultierenden Konfliktsituationen in klar definierten Schutzräumen erklärte Ministerin Paus in einem Interview mit dem Tagesspiegel: “Eine Frau ist eine Person, die sich selbst als Frau identifiziert.” Paus zitiert das “mehrfache Urteil” des Bundesverfassungsgerichts, dass “die Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen nicht allein nach den äußerlichen Geschlechtsmerkmalen zum Zeitpunkt seiner Geburt bestimmt wird, sondern wesentlich auch von seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt”.

Aktuelle Diskussionen, “dass da nun eine Erzählung verbreitet wird, die suggeriert, sie seien Täter”, befindet die Ministerin in einem Zeit-Interview “gelinde gesagt – erstaunlich”. Paus führt diesbezüglich weiter aus:

“Da werden Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben. Im Übrigen kann ich die Kritiker beruhigen: Es gilt weiterhin das Hausrecht der Betreiber. Bei der Ausübung des Hausrechts muss selbstverständlich – auch daran ändert sich nichts – das Antidiskriminierungsrecht beachtet werden.”

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Der erste Queer-Beauftragte einer deutschen Bundesregierung, Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), teilte der dpa mit, dass “erstmals eine Bundesregierung aktiv die Initiative ergreift, das diskriminierende Transsexuellengesetz nach über 40 Jahren zu ersetzen”. Dem bisherigen Transsexuellengesetz liege ein “medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit” zugrunde, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Und weiter:

“Künftig soll für eine Änderung des Geschlechtseintrags niemand mehr ein Gerichtsverfahren durchlaufen müssen oder ärztliche Bescheinigungen und Sachverständigengutachten benötigen. Es reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt. Familien- und Justizministerium rechnen mit etwa 4000 Fällen pro Jahr.”

Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch hatte das Vorhaben laut Welt-Artikel als “Schlag ins Gesicht von Frauen, die sich mit Männern auseinandersetzen müssen, die sich selbst als Frauen definieren”, bezeichnet. Aus den Reihen der CDU/CSU suggeriere der Name Selbstbestimmungsgesetz, dass “geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein” müsse. So soll zukünftig ab dem 14. Lebensjahr “die Namenserklärung selbst abgegeben werden können”.

Nach dem Bundeskabinett muss das Gesetz auch noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Wann es abschließend in Kraft treten kann, sei damit noch unklar.

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