Das Selbstbestimmungsgesetz soll “das Leben für trans- und intergeschlechtliche Menschen verbessern und das Transsexuellengesetz ablösen”, so die offizielle Ankündigung am 30. Juni 2022 durch Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann (FDP).
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) erhielt nun von den Verantwortlichen genauere Informationen zu den intern verabschiedeten Plänen und Definitionen des Gesetzes. Die Welt schreibt diesbezüglich in einem Artikel:
“Männer sollen im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen können. Das sieht eine Sonderregelung im geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampel vor.”
In der Ankündigung im Juni letzten Jahres hieß es in Bezug auf die nun erfolgte Eingrenzung:
“Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein.”
Weitere “Sonderregelungen und Klarstellungen” beziehen sich auf die Bereiche “Sport, Wettkämpfe, Umkleideräume, den Strafvollzug oder Quotenregelungen in Unternehmen”, so die Welt. Diesbezüglich regelt das Gesetz die in der Gesellschaft kontrovers wahrgenommene und forciert diskutierte Situation eines weiterhin geregelten Schutzes von Mädchen und Frauen am Beispiel von Umkleideräumen:
“Durch das Gesetz entstehe kein Anspruch – der sich als ‘trans-, intergeschlechtlich oder nicht-binär” bezeichneten Personen – auf Zugang zu geschützten Räumen. Das private Hausrecht bleibe unberührt. Besitzer etwa von Frauen-Fitnessstudios oder -Saunen entscheiden damit im Rahmen der geltenden Gesetze weiterhin selbst über den Zugang.”