Die Bundesregierung unter Angela Merkel hat seit Beginn der politisch forcierten Corona-Krise zu Jahresbeginn 2020 mit gewagtem bis fahrlässigem Aktionismus geglänzt. Herausragender Akteur war dabei mit großem Abstand der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In einem rein willkürlich von ihm und seinem Ministerium ins Leben gerufenen “Open-House-Verfahren” garantierte der Bund potenziellen Lieferanten im März 2020 die Abnahme von FFP2-Masken zu einem Festpreis von 4,50 Euro pro Stück und 60 Cent für eine OP-Maske.
Das BMG, damit Spahn, garantierte zu Beginn die Abnahme jeglicher Offerte beliebiger Größenordnung. Der Bund sah sich schnell mit überbordenden Angebotsmengen konfrontiert und überfordert, um daraufhin die Lieferanten juristisch unbedacht zurückzuweisen bzw. ausstehende Rechnungen schlicht nicht zu bezahlen. Mittlerweile resultierten aus dem unbedachten Agieren rund 100 Klagen gegen das Ministerium.
Die Bild informierte nun über lancierte Details kostenintensiver Paralleldynamiken des sogenannten “Maskengate”. So heißt es im Artikel:
“Auf Bild-Anfrage erklärt das Bundesgesundheitsministerium: ‘Mitgeteilt werden kann, dass sich die Zahlungen des Bundesministeriums für Gesundheit an die Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft für das Jahr 2020 auf 10.522.927,12 EUR, für das Jahr 2021 auf 16.977.213,59 EUR sowie für das Jahr 2022 auf 14.984.731,14 EUR (Stand Ende November 2022) belaufen.'”