Die Gesamtsumme wurde durch das Landgericht Köln ausgesprochen. Mit dem endgültigen Urteil wird das Erzbistum Köln erstmalig zu der Zahlung einer konkreten Summe in einem Missbrauchsskandal verpflichtet. Obwohl die Vorgänge nachweislich in den 1970er Jahren stattfanden, hat die Leitung des Erzbistums entschieden, im vorliegenden Fall keine Verjährung geltend zu machen.
Der amtierende Rainer Maria Kardinal Woelki kommentierte die Gerichtsentscheidung mit den Worten: “Ich bin froh und dankbar, dass das Gericht mit seiner Entscheidung zur Klarheit in diesem Fall beigetragen hat”. Auf der Webseite des Erzbistums Köln wird im Rahmen zweier aktueller Pressemitteilungen der Monate Mai und Juni um aktive Mitarbeit zum Thema Missbrauchsvorwürfe aufgerufen. Diesbezüglich heißt es:
“Aufruf wendet sich an unbekannte Missbrauchsbetroffene des verstorbenen Aachener Priesters Leonhard Meurer”
“Aufruf wendet sich an unbekannte Missbrauchsbetroffene des verstorbenen Pfarrers Edmund Dillinger”