Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Tätigkeit vom Robert Koch-Institut koordiniert wird. Wie aus der Pressemitteilung der STIKO vom Donnerstag hervorgeht, ist ein Beschlussentwurf zur Impfung gegen Affenpocken in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen. Daher gelte die ebenfalls heute ausgesprochene Impfempfehlung gegen Affenpocken bis zum Erhalt der Ergebnisse aus dem Stellungnahmeprozess erst einmal vorläufig. Jenseits des Vorbehalts werde die Impfung jedoch schon einmal Personen ab 18 Jahren empfohlen, die mit Affenpocken in Kontakt gekommen sind oder in Kontakt kommen könnten.
Dazu führt die Behörde aus, dass die prohylaxische Impfung nach einem engen körperlichen Kontakt, nach einem intimen Kontakt oder nach dem Kontakt in einer Wohnung innerhalb von 14 Tagen durchgeführt werden sollte.