Einer Aufnahme der Energieträger Atom und Gas in den EU-Nachhaltigkeitskatalog steht praktisch nichts mehr im Wege, nachdem am Mittwoch 328 Abgeordneten einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission unterstützt hatten. Nur 278 votierten gegen den Rechtsakt zur sogenannten Taxonomie.
Angesichts der EU-Ziele, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, hält die Kommission das Klassifizierungssystem für entscheidend, um Investitionen in nachhaltige Energie zu lenken. Sie schätzt, dass zur Erreichung der für das Jahr 2030 anvisierten Ziele Investitionen in Höhe von rund 350 Milliarden Euro pro Jahr erforderlich sein werden.
Konkret ging es bei dem Votum um einen ergänzenden Rechtsakt zur sogenannten Taxonomie der EU. Sie ist ein Klassifikationssystem, das private Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten lenken soll. Auf diese Weise sollen Investitionsentscheidungen von Anlegern beeinflusst werden, mit dem Ziel, den Ausbau von klimafreundlichen vor klimaschädlichen Technologien zu fördern. Die Taxonomie kann unter anderem Auswirkungen auf Finanzierungskosten von Projekten in den jeweiligen Bereichen haben.