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Die Ministerpräsidenten berieten am Donnerstag über die Folgen des Krieges in der Ukraine. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Kosten für die Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge aufgeteilt werden sollen. Darüber sprachen die Länderchefs am Nachmittag auch mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Außerdem ging es bei dem Bund-Länder-Treffen darum, wie die Registrierung und Verteilung der ankommenden Ukrainer auf die Länder und Kommunen am besten organisiert werden kann. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), hatte am Morgen in Interviews mit dem ARD-Morgenmagazin und dem WDR noch einmal auf konkrete Zusagen des Bundes gedrängt.
Bei ihrer Konferenz am 17. März hatten sich Bund und Länder grundsätzlich darauf verständigt, die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge als Gemeinschaftsaufgabe anzugehen. Für die Kostenfrage sollte eine Arbeitsgruppe bis zum 7. April einen Beschluss vorbereiten. Zu entscheiden ist, ob Ukraine-Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Grundsicherung erhalten sollten.
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Berlins Regierende Bürgermeisterin Giffey fordert, dass die volle Summe der Integrationskosten vom Bund in Form der sogenannten Grundsicherung übernommen werden soll, statt über das vom Bund vorgesehene Asylbewerberleistungsgesetz.
In der Hauptstadt kamen waren nach Kriegsausbruch täglich rund 10.000 Geflüchtete angekommen. Giffey hält die Versorgung der Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für nicht geeignet. Dem Handelsblatt sagte sie:
“Die Erwartung ist, dass die individuelle Leistungserbringung nicht über die Sozialämter und über das Asylbewerberleistungsgesetz läuft, sondern dass die Versorgung über die Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch II abgewickelt wird.”
Das Asylbewerberleistungsgesetz habe den Zweck, Menschen zunächst zu versorgen, deren Rechtsstatus noch nicht geklärt ist. Ukrainische Flüchtlinge gehören gar nicht in diese Gruppe, sie haben bereits Anspruch auf Hilfe, Aufenthalt und ein Recht darauf, hier arbeiten zu dürfen.
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Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II, auch Hartz IV genannt, kämen vom Bund. Jedoch scheint es da an Einigkeit zu mangeln, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe konnte dem Vernehmen nach lange keinen von allen Seiten unterstützten Kompromiss vorbereiten.
Die beiden anderen großen Themen sind die Integrationskosten, zum Beispiel für Kita und Schule, und die Kosten der Unterkunft. “Da haben wir im Moment eine Regelung, dass der Bund 75 Prozent der Kosten erbringt. Wir wollen, dass ähnlich wie im Jahr 2015 die kompletten Kosten vom Bund übernommen werden.” Geklärt werden müsse laut Giffey auch, was mit den Kosten für die Geflüchteten ist, die aus anderen Ländern kommen oder schon länger hier sind. Da ist die Förderung des Bundes Ende letzten Jahres ausgelaufen.
“Wir gehen gerade mit einem dreistelligen Millionenbetrag in Vorleistung. Es geht um Millionenbeträge, die innerhalb weniger Tage auflaufen. Da erwarte ich schon, dass wir eine Lösung finden.” Da Berlin ein Ankunftshub ist, entstehen besonders hohe Kosten. “Deshalb kann es nicht sein, dass wir die Kosten allein tragen”, so Giffey.
Laut Handelsblatt unter Berufung auf die eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Flüchtling bei 1.400 Euro im Monat für Unterkunft, Kosten für Krankenkassen, Schulen und Kitas oder auch psychologische Betreuung der vom Krieg traumatisierten Menschen.
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Die Bundespolizei stellt derzeit rund 3.000 Menschen aus der Ukraine fest, die täglich in Deutschland ankommen. Im März lag diese Zahl teilweise bei über 15.000 Menschen pro Tag. Laut Bundesinnenministerium am Donnerstag wurden seit dem 24. Februar 316.453 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine von der Bundespolizei erfasst. Allerdings können Ukrainer visafrei einreisen, sodass die Zahl der Kriegsflüchtlinge, die in Deutschland Schutz gesucht haben, tatsächlich höher liegen dürfte.
Die Länder fordern unter anderem eine Übergangspauschale für die Zeit, in der sie die Kosten tragen. Die Summe bewegt sich zwischen 450 Millionen und bis zu einer Milliarde Euro, wie das Handelsblatt schreibt. Zudem wird demnach eine Integrationspauschale zwischen zwölf und 75 Millionen Euro pro 10.000 Geflüchtete vom Bund gefordert.
Die ehemalige Integrationsbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen und heutige Bundestagsabgeordnete Serap Güler (CDU) stimmte der Berliner Regierungschefin zu, dass der Bund mehr leisten muss: Er entscheide, ob Menschen ins Land kommen dürfen und wie lange sie bleiben, sagte sie dem Handelsblatt . “Der Bund kann die Rechnung nicht einfach an die Kommunen durchreichen.”
Die Länderforderungen belaufen sich auf bis zu zehn Milliarden Euro, so das Handelsblatt unter Berufung auf Regierungskreise. Der Bund hingegen möchte keine Wiederholung des Umgangs mit der Corona-Krise, in der der Bund Rekordschulden anhäufte, während Länder durch Hilfen vom Bund entlastet wurden.
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