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Plan aus dem Kanzleramt: Flüchtlinge sollen leichter abgeschoben werden können

Plan aus dem Kanzleramt: Flüchtlinge sollen leichter abgeschoben werden können

Quelle: AFP © Tobias SchwarzBundeskanzler Olaf Scholz vor der wöchentlichen Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt in Berlin am 3. Mai 2023.

Geflüchtete sollen demnächst leichter abgeschoben werden können, wie die Bild-Zeitung am Montag berichtete. Die Zeitung stützt sich dabei auf eine Beschlussvorlage des Kanzleramts, die der Redaktion vorliegen soll.

Laut dem Bericht sei das Kanzleramt mit dem aktuellen Stand bei Abschiebungen unzufrieden. Die “weiterhin hohe Anzahl an Personen, die keinen Schutz in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können” und “Deutschland wieder verlassen müssen”, stelle das Land “vor hohe Herausforderungen” zitierte die Bild aus dem Papier.

Das in der Beschlussvorlage formulierte Ziel laute:

“Bund und Länder werden die Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen steigern.”

Konkret listet die Bild folgende Punkte aus dem Papier auf:

Abschiebungsquote erhöhen

Um vor allem “die Effektivität und die Erfolgsquote insbesondere bei der Rückführung erheblich straffällig gewordener Ausländer zu erhöhen”, soll “die Zusammenarbeit der Ausländerbehörden und Polizeien” verbessert werden.

Gründe für Abschiebehaft

“Der Verstoß gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote wird als eigenständiger Haftgrund” geregelt. Dies soll die Abschiebehaft “effektiver” machen. “Personen, die entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot in das Bundesgebiet eingereist sind, können so künftig in Abschiebungshaft genommen werden.”

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Verlängerung des Ausreisegewahrsams

Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll verlängert werden, von 10 auf 28 Tage. So sollen Abschiebungen “sorgfältig vorbereitet und besser durchgeführt werden” können.

Mehr Befugnisse für Behörden

“Den Behörden soll es erleichtert werden, Gemeinschaftsunterkünfte zu betreten.” Auch dies soll die Abschiebungen leichter machen. Ebenso soll das Zimmer des Betroffenen von den Behörden betreten werden können.

Erleichterung von Abschiebungen

Abschiebungen sollen nicht wegen laufender Ermittlungsverfahren oder Klagen scheitern. “Bisher muss in diesen Fällen jeweils die Staatsanwaltschaft beteiligt werden. Dies erschwert es, die Ausreisepflicht durchzusetzen.” Diese Fälle sollen “reduziert werden”.

Abschiebungen zentralisieren

Es sollen “zentrale Ankunftseinrichtungen” entstehen, aus denen direkt abgeschoben werden soll.

Erreichbarkeit der Landesbehörden

Landesbehörden sollen dauerhaft erreichbar sein. Bei “polizeilichen Aufgriffen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen” sollen die Landesbehörden auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten bereitstehen.

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