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Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gescheitert

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gescheitert

Quelle: AFP © Andre PainBeschäftigte des öffentlichen Nahverkehrs während eines Streiks am 27. März 2023 in Frankfurt am Main.

Die Verhandlungen über die Einkommen im öffentlichen Dienst, die von mehreren Warnstreiks begleitet wurden, haben zu keiner Einigung zwischen Gewerkschaften und dem Arbeitgeber geführt.

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Die Verhandlungen streckten sich erfolglos über drei Tage. Nun sollen unabhängige Schlichter nach einer Lösung suchen. In der Zeit der Schlichtung herrscht die sogenannte Friedenspflicht, es darf nicht gestreikt werden. Damit entfallen auch befürchtete Streiks während der Osterfeiertage.

“Am Ende mussten wir feststellen, dass die Unterschiede nicht überbrückbar waren”, sagte der Chef der Gewerkschaft Verdi Frank Werneke am Donnerstagmorgen in Potsdam.

Laut Wernke habe Verdi die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Die Gewerkschaftsgremien hätten dies einstimmig beschlossen. Entsprechend äußerte sich auch der Chef des Deutschen Beamtenbunds (dbb) Ulrich Silberbach.

Kurz darauf teilte Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit:

“Unser fester Willen als Arbeitgeberseite war: Wir wollten für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen einen guten Tarifabschluss erreichen. Wir sind den Gewerkschaften sehr weit entgegengekommen. Aber die Gewerkschaften waren zu einer Einigung nicht bereit.”

Man werde nun in die Schlichtung gehen, so die Innenministerin. Faeser und die Verhandlungsführerin der Kommunen Karin Welge bedauerten, dass die Gewerkschaften ein Scheitern erklärt hatten. Die Arbeitgeber hätten acht Prozent mehr Einkommen und einen Mindestbetrag von 300 Euro sowie eine Einmalzahlung von 3.000 Euro angeboten.

Die Gewerkschaft Verdi und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Dieser Mindestbetrag ist für sie zentral. Damit sollen die Angestellten mit kleineren Einkommen einen Ausgleich für die hohe Inflation bekommen.

Bei der Schlichtung machen bereits vorher bestimmte unabhängige Schlichter innerhalb festgelegter Fristen einen Lösungsvorschlag. Über diesen verhandeln die Tarifparteien dann erneut.

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