In seiner Sitzung des Berliner Senats am 21. Juni wurde beschlossen, dass die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung von Berlin um einen weiteren Monat verlängert und dadurch bis zum 27. Juli weiter gelten wird. Neben der FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gelten dadurch weiterhin die Vorgaben einer Tragepflicht in Arztpraxen, für Personal und Besucher von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Tageskliniken sowie Obdachlosen- und Gemeinschaftsunterkünften. So heißt es in der offiziellen Pressemitteilung ausgehend von der “Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote” kurz und knapp:
“Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 27. Juli 2022 verlängert.”
Die Berliner Lokalzeitung aus dem Springer-VerlagB.Z. reagierte kritisch auf die Senatsentscheidung. Sie titelte in einem kommentierenden Artikel mit der Feststellung:
“Die Maskenpflicht wird wieder verlängert, wieder ohne Begründung.”
Autor Gunnar Schupelius formuliert zu Beginn des B.Z. -Artikel seine Kritik an der Vorgabe:
“Eine Begründung dafür wurde nicht geliefert. Das ist erstaunlich, denn bei 34 Grad im Schatten ist die Maske kein Vergnügen und es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass Fasern aus dem Material in die Lunge gelangen.”