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Köln: Prozess wegen Rede vor sowjetischem Mahnmal

Köln: Prozess wegen Rede vor sowjetischem Mahnmal

Screenshot: Anfangskundgebung des Autokorsos in Köln, 08.05.2022.

Zwei Sätze sind es, wegen denen die gebürtige Ukrainerin Elena Kolbasnikova demnächst in Köln vor Gericht steht. Auf einer Rede zum Abschluss eines Autokorsos in Köln, bei dem am 8. Mai 2022 über tausend Fahrzeuge zu einem sowjetischen Mahnmal fuhren, hat sie gesagt: “Russland ist kein Aggressor. Russland hilft zurzeit, Krieg in der Ukraine zu beenden.”

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Die Staatsanwaltschaft meint, damit habe sie in einer Art und Weise, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, einen Angriffskrieg gebilligt. Mit dieser Begründung wird derzeit gegen viele Bürger ermittelt. Auch gegen den Berliner Friedensaktivisten Heinrich Bücker läuft ein solches Verfahren. Inoffiziellen Informationen zufolge sollen derartige Ermittlungen auch gegen all jene erfolgen, die Blumen auf den Panzer vor der Russischen Botschaft legten.

Im Pressebericht über die anstehende Verhandlung wird Kolbasnikova mit Rechtsradikalen in Verbindung gebracht, weil auf der Veranstaltung auch ein ehemaliger Politiker von ProNRW gesprochen hatte, obwohl der Autokorso unter russischen und sowjetischen Fahnen stattfand. Es ist nicht das erste Mal, dass der T-Online-Redakteur Lars Wienand in Zusammenarbeit mit Reuters Artikel veröffentlicht, die darauf abzielen, Personen, die durch Veranstaltungen oder durch humanitäre Hilfe von der NATO-Linie abweichende Positionen vertreten, in ein ungünstiges Licht zu rücken. Gleiches tat er bereits im Zusammenhang mit Zukunft Donbass und Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V. Bisher erschienen diese Artikel immer in enger zeitlicher Nähe mit weiteren staatlichen Maßnahmen.

Das Verfahren gegen Elena Kolbasnikova wird einer der ersten Fälle sein, in denen eine Anklage nach § 140 StGB vor Gericht bestehen muss. Eine gerichtsfeste Begründung dieser Anklage ist nicht einfach; die Feststellung, ob die russische Militäroperation ein Angriffskrieg ist oder nicht, liegt juristisch nicht in Händen der Bundesregierung, und auch bei der zweiten Bedingung, der Gefährdung des öffentlichen Friedens, bedarf es bei einem ordentlichen Verfahren mehr als einer bloßen Behauptung.

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