In einer Pressemitteilung informierte der Deutsche Bundestag am Dienstag über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion über den WHO-Pandemievertrag. Im Antrag 20/9737 an die Bundesregierung befürwortete die Unionsfraktion den internationalen Pandemievertrag, der im Mai 2024 verbindlich von den Mitgliedsländern der Weltgesundheitsorganisation beschlossen werden soll. In zwölf Punkten fordert die Fraktion die Regierung auf, sich für den Pandemievertrag einzusetzen. Der Antrag war kurz vor Weihnachten, am 12. Dezember, an die Bundesregierung gestellt worden.
Zur Prävention von Pandemien müsse die WHO handlungsfähiger werden, heißt es darin zur Begründung des Pandemievertrags. Dazu sei grundsätzlich vor allem eine finanzielle und strukturelle Stärkung der WHO vonnöten:
“Eine verbindliche finanzielle und strukturelle Stärkung der WHO in pandemiebezogenen Feldern ist daher dringend geboten. Eine Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften reicht dafür nicht aus.”
Während man laut dem Fraktionsantrag die Macht der WHO – sie müsse handlungsfähiger werden – stärken müsse, sollen gleichzeitig “einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben”. Ganz besonders wichtig ist den namentlich unterzeichnenden Antragstellern Friedrich Merz und Alexander Dobrindt (inklusive Fraktion) demnach “die Notwendigkeit einer breit angelegten öffentlichen Diskussion”: