Quelle: AFP © Michael Kappeler Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und Chinas Außenminister Qin Gang gestikulieren während einer gemeinsamen Pressekonferenz nach Gesprächen im Auswärtigen Amt in Berlin am 9. Mai 2023.
Die Bundesaußenministerin, Annalena Baerbock, rief China am Dienstag dazu auf, die Unterwanderung der Sanktionen gegen Russland zu verhindern. Baerbock mahnte Peking, dafür zu sorgen, dass keine sogenannten “Dual-Use-Güter” an Russland geliefert werden, die auch als Kriegsgerät verwendet werden könnten. Die Bundesregierung erwarte von China, “dass es auf seine Firmen entsprechend einwirkt”, sagte Baerbock bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem chinesischen Außenminister Qin Gang in Berlin.
EU will völkerrechtswidrige Sekundärsanktionen gegen Russland verhängen
Die EU-Kommission soll erstmals Exportverbote gegen chinesische Unternehmen verhängen, da sie angeblich Russland im Ukraine-Krieg unterstützen. Auf einer der F.A.Z. vorliegenden Liste stehen insgesamt acht Unternehmen aus der Volksrepublik, sechs davon haben ihren Sitz in Hongkong. Die Regierung in Peking hat die EU bereits öffentlich vor diesem Schritt gewarnt und mit Gegensanktionen gedroht. Qin Gang sagte zu Baerbocks Äußerungen, dass es einen normalen Austausch und Kooperationen zwischen chinesischen und russischen Unternehmen gebe. Und dieser normale Austausch dürfe nicht gestört werden. Zugleich sei es in China Gesetz, keine Waffen an Krisenregionen zu liefern. Der chinesische Top-Diplomat äußerte sich zudem kritisch zu den neuen Russland-Sanktionen der EU. Man sei “strikt dagegen”, dass Länder nach ihren eigenen inländischen Gesetzen einseitige Sanktionen gegenüber China oder anderen Ländern einleiten, sagte er.
Die EU-Kommission will noch in dieser Woche die Durchsetzung der Zwangsmaßnahmen gegen Russland verschärfen, indem sie völkerrechtswidrige Sekundärsanktionen gegen dritte Staaten verhängen, die im Verdacht stehen, Russlands Militäroperation in der Ukraine zu unterstützen. Das wäre ein heikles politisches Thema, denn dieser Schritt würde die EU-Sanktionen auf Unternehmen in Drittstaaten ausweiten, die selbst nicht Ziel “restriktiver Maßnahmen” sind.
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