Am 18. September 2021 betrat ein 49-jähriger Mann aus Idar-Oberstein eine nahegelegene Tankstelle. Da er keine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich hatte, berief sich der Tankstellen-Angestellte auf die geltenden Maßnahmen und Vorschriften und verweigerte dem Angeklagten den Verkauf der gewünschten Alkoholika. Bei einem späteren, zweiten Versuch betrat der Täter die Tankstelle – diesmal mit angelegter Mund-Nasen-Bedeckung – erneut. Als er an der Kasse war, zog er die Maske herunter, es kam erneut zu einem kurzen Wortwechsel darüber. Schließlich zog er einen Revolver aus der Hosentasche und gab unmittelbar den tödlichen Schuss auf den Tankstellen-Kassierer, einen 20-jährigen Studenten ab.
Das Landgericht Bad Kreuznach wertete in der nun verkündeten Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe diese Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dabei wurde seitens der Schwurgerichtskammer jedoch – anders als von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert – keine besondere Schwere der Schuld festgestellt. In solch einem Fall ist eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich möglich.