Quelle: Gettyimages.ru © Bernd von Jutrczenka/dpa Alice Weidel (l.) und Tino Chrupalla, die beiden Co-Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, kommentieren im Deutschen Bundestag am 13. Mai 2024 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.
Von Alexej Danckwardt
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen hat gesprochen: Die AfD darf als “Verdachtsfall Rechtsextremismus” eingestuft und vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Es lägen im Fall der Partei “ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte” dafür vor, dass sie “Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind”, schrieben die Richter in ihre Urteilsbegründung.
AfD als Verdachtsfall: Berufungsverfahren begonnen, Eilanträge abgelehnt
In früheren Zeiten hätte ich dazu aufgerufen, gerichtliche Entscheidungen zu respektieren. Doch seit einigen Jahren bietet die deutsche Justiz nicht mehr die Gewähr der Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit. Auch bei dem konkreten Verfahren, das die AfD angestrengt hatte, bleiben offene Fragen. Wenn ein Gericht, wie hier geschehen, jeden zur Entlastung angebotenen Beweis verweigert und sich in tatsächlicher Hinsicht voll und ganz auf die von der Behörde, der ein Verwaltungsgericht eigentlich stets kritisch zu begegnen hat, vorgebrachten “Tatsachen” verlässt, bestehen eben “ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte” für Zweifel an den Unparteilichkeit der Richter.
Und so bleibt letztlich alles, was das Gericht zur Begründung seiner Auffassung vorträgt, gerichtlich ungeprüft und schlicht aus dem Vortrag des Verfassungsschutzes übernommen.
Da behauptet das OVG etwa, es habe einen “begründeten Verdacht”, dass es den politischen Zielsetzungen “jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen”. Dem Senat würde “eine große Anzahl von gegen Migranten gerichteten Äußerungen” vorliegen, mit denen diese “auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt” werde.
Alles schön und gut, doch ohne eine transparente Beweisaufnahme und ohne die wenigstens exemplarische Darlegung dieser “großen Anzahl von Äußerungen” bleibt der Verdacht, dass die Richter sich da auf nichts anderes stützen als Fakes und Verzerrungen der Propaganda von “Correctiv” und ähnlich politisch befangener “Recherchekollektive”.
Meinung § 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte
Nichts anderes gilt auch für die beiden anderen Punkte, die das OVG der “Alternative für Deutschland” anlastet: “Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen” und “demokratiefeindliche Bestrebungen”. Ohne exakte Benennung der Tatsachengrundlage, die aus einer verfahrensrechtlich korrekten Prüfung des Vortrags beider Seiten hervorgegangen ist, bleiben auch dies Behauptungen. Die Richter verlangen vom “Rechtsunterworfenen” faktisch, dass er ihrem Wort blinden Glauben schenken soll. Mit einem Rechtsstaat hat dies letztlich wenig zu tun.
Die AfD ist gewiss nicht die Oppositionspartei meiner Träume und steht mit Sicherheit nicht außerhalb zulässiger Kritik. Die politische Auseinandersetzung durch geheimdienstliche Brandmarkung, pünktlich vor den anstehenden Europawahlen gerichtlich abgesegnet, ersetzen zu wollen, stärkt weder die Demokratie noch den Rechtsstaat.
Die Gerichte in Deutschland bleiben auch nach dieser Entscheidung selbst ein Verdachtsfall: “Verdachtsfall politischer Repressionsapparat”.
Source