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Sonneborn zum “Digital Services Act”: Von der Leyen zerschlägt Grundrechte und streut Desinfomation

Sonneborn zum "Digital Services Act": Von der Leyen zerschlägt Grundrechte und streut Desinfomation

Quelle: www.globallookpress.com © Karl-Josef Hildenbrand/dpaRedet gern über Werte: Ursula von der Leyen mit ihrem Ehemann Heiko bei den Wagner-Festspielen in Bayreuth im Juli 2023. Heiko von der Leyen ist führender Mitarbeiter einer US-amerikanischen Pharmafirma.

Der EU-Abgeordnete und Satiriker Martin Sonneborn (Die Partei) hat am Freitagabend in einem langen Post auf Twitter/X die neue Zensurverordnung “Digital Services Act” der EU-Kommission, deutsch “Gesetz für digitale Dienste”, kritisiert und die skandalträchtige Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen scharf angegriffen. 

Sonneborns Vorwürfe wiegen schwer. Das neue Gesetz schütze die grundlegenden Rechte der EU-Bürger nicht, sondern zerschlage sie.

Von der Leyen hatte den “Digital Services Act” am Freitagmorgen in einem Tweet mit diesen Worten gepriesen:

“Wir bringen unsere europäischen Werte in die digitale Welt.

Mit strengen Regeln für Transparenz und Rechenschaftspflicht zielt unser Gesetz über digitale Dienste darauf ab, unsere Kinder, Gesellschaften und Demokratien zu schützen.

Ab heute müssen sehr große Online-Plattformen das neue Gesetz anwenden.”

Sonneborn unterstellte von der Leyen in seinem langen Kommentar Desinformation. Er kündigte an, die Deutsche den EU-Behörden für die Verbreitung von Falschmeldungen zu melden:

“In ihrem heutigen Post stellt Frau von der Leyen die Behauptung auf, die Kommission bringe mit dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act “europäische Werte” in die “digitale Welt”.

Nach dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act melden wir diesen Fake-Inhalt hiermit den zuständigen Regulierungs- und Kontrollbehörden der EU, denn die inkriminierte Behauptung enthält eine den Leser bewusst irreführende “Desinformation”, die seinen Hass auf die EU in maßgeblicher Weise schürt und damit geeignet ist, den asozialen Frieden in Europa zu gefährden.”

Von der Leyen habe mit ihrer Kommission sämtliche in der entsprechenden Charta festgeschriebenen Grundrechte verletzt. Bei Durchsicht der EU-Grundrechtecharta finde man keinen Artikel, der von der Kommission von der Leyen noch nicht verletzt worden sei:

“Nach einer vierjährigen Feldstudie ihres Amtsgebarens kommen dem Betrachter Dinge in den Sinn, die in stinknormaler Auslegung der EU-Charta als eindeutige Grundrechtsverstöße zu werten sind – insbesondere im Hinblick auf Artikel 41 ‘Recht auf eine gute Verwaltung’ (Lol!) sowie Artikel 42 ‘Recht auf Zugang zu Dokumenten’ – und zwar ‘unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger’, was den intimen Kurznachrichtenverkehr mit Pharmabossen per SMS natürlich ausdrücklich einschließt.”

Mit dem “Digital Services Act”, so Sonneborn, würden Grundrechte nicht geschützt, sondern geradezu zerschlagen. Konkret nennt der Parlamentarier zunächst das Recht auf freie Meinungsäußerung, das die Meinungs- und Informationsfreiheit mit einschließe. Dann die Medienfreiheit, das Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und das auf Schutz der personenbezogenen Daten. All diese Rechte mit dem würden mit dem neuen Gesetz nicht nur nicht geschützt, sondern zielgerichtet zerschlagen:

Wir weisen darauf hin, dass mit dem DSA diese verbrieften “europäischen Werte” im Internet nicht ein-, sondern ausziehen, denn sie sind – vom Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit über das Recht auf freie Meinungsäußerung bis hin zur Freiheit und Pluralität der Medien, in der anlasslosen Massenkriminalisierung der Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nicht nur ebenso wenig enthalten wie in der (geplanten) anlasslosen Massenüberwachung (durch Chatkontrolle), sondern werden hier im Gegenteil sogar mit der allerfiesesten Zielgerichtetheit zerschlagen.”

Die Kommissionspräsidentin solle deshalb von Werten gar nicht erst sprechen – und ihre irreführende Bemerkung müsse gelöscht werden:

“Wir verbitten es uns daher, dass ausgerechnet Frau von der Leyen, die von ihr selbst im Amt bis zur Unkenntlichkeit entstellten ‘europäischen Werte’ überhaupt in den Mund nimmt, sei es auch nur als inhaltsentleerte Propaganda-Floskel. Und erst recht verbitten wir uns deren Verkettung mit einer unter offensichtlicher Verletzung von Grundrechten erfolgten EU-Regulierung, die nachweislich nicht im Geringsten ‘europäischen Werten’ entspricht.”

Stattdessen müsse von der Leyen für ihr Amtshandeln zur Rechenschaft gezogen werden. Zum einen weil sie die Artikel 41 (Recht auf eine gute Verwaltung) und 42 (Recht auf Zugang zu Dokumenten) der Charta verletze, zum anderen weil sie gegen deren Schlussartikel verstoße, der einen Missbrauch der Rechte verbiete. In Artikel 54 heißt es wörtlich:

“Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.”

Sonneborns Schlussfolgerung:

“Die Löschung der o.g. Behauptung von der Leyens dürfte ja wohl das Mindeste sein, was wir zum Schutz der EU-Bürger durch von inhaltlich irreführenden Fakes zu ‘europäischen Werten’ ausgelöstem und daher anhaltend gerechtem Hass auf EU-Institutionen im Sinne des DSA erwarten dürfen.”

Der “Digital Services Act” verpflichtet Internetplattformen zu einem schärferen Vorgehen gegen “illegale Inhalte”. Dazu gehören “Terrorpropaganda” und “Hassrede”. Die Möglichkeiten zur Zensur und Löschung unliebsamer Inhalte werden damit drastisch ausgeweitet. Ein wirksamer Schutz der Bürger vor digitaler Überwachung und Ausspähung ist dagegen nicht vorgesehen.

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