Quelle: Sputnik © Witali Beloussow Botschafterlimousine mit US-Flagge vor dem Außenministerium in Moskau (18.04.23)
Ein Gericht in der US-Stadt Boston hat den Russen Wladislaw Kljuschin am Donnerstag zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, wie ein Korrespondent von RIA Nowosti berichtet. Der Gründer des IT-Unternehmens M13 war von den US-Behörden des Insiderhandels mit Wertpapieren auf der Grundlage gestohlener und nicht öffentlicher Informationen unter Beteiligung mehrerer Komplizen angeklagt worden.
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Das Gericht ordnete zudem die sofortige Abschiebung des Russen nach Verbüßung der Haftstrafe an.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt, sodass Kljuschin unter Anrechnung der 2,5-jährigen Untersuchungshaft schon in sechs Monaten hätte auf freiem Fuß sein können. Richterin Patti Saris urteilte jedoch, dass dies “der Schwere der Straftaten” mit ihrer “komplexen Geografie” nicht gerecht werden und nicht die Notwendigkeit berücksichtigen würde, einen “Abschreckungsfaktor” für potenzielle Nachahmer zu schaffen.
Die Richterin gab den Prozessparteien außerdem bis Mitte Oktober Zeit, ihre Positionen zur Höhe der Geldbußen und Entschädigungen zu formulieren. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wird für den 5. Dezember erwartet.
Kljuschin lehnte es ab, sich schuldig zu bekennen. Er äußerte sich nicht bei der Gerichtsverhandlung und, wie russische Diplomaten bereits berichteten, kam es zu keinem Deal zwischen ihm und den Ermittlern.
Der Russe wurde im März 2021 auf Ersuchen der USA in der Schweiz verhaftet. Die Schweiz lieferte ihn an die USA aus, und im Februar dieses Jahres befand ein Geschworenengericht den Russen für schuldig.
Im vergangenen September entdeckten Kljuschins Anwälte Fehler in der Aussage des FBI-Agenten B.J. Kang. Den aufgedeckten Informationen zufolge hatte er zu Unrecht einen Durchsuchungsbefehl für den Russen erwirkt und sich dabei nur auf mögliche Ähnlichkeiten mit den Transaktionen eines anderen Angeklagten in diesem Fall gestützt. Die Verteidigung beantragte, die Insidergeschäfte aus der Anklage herauszunehmen, doch das Gericht gab den Anträgen schließlich nur teilweise statt.
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