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US-Klage gegen das deutsche BKA wegen nichtgeleisteter Bonus-Zahlungen für “Panama Papers”

US-Klage gegen das deutsche BKA wegen nichtgeleisteter Bonus-Zahlungen für "Panama Papers"

Quelle: www.globallookpress.com © Andreas ArnoldDer hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU), stellvertretend für die hessischen Finanzbehörden, die seitens der Bundesländer in Zusammenarbeit mit dem BKA mit der Auswertung der Panama Papers beauftragt wurden, April 2019.

Das Internationale Netzwerk investigativer Journalisten (ICIJ), unter anderem mit Mitarbeitern der Süddeutschen Zeitung (SZ), des NDR und des WDR, brachte den brisanten Fall der sogenannten “Panama Papers” im Jahr 2016 ans Tageslicht. Laut SZ wurden damit “Namen und Adressen von mehr als 300.000 Briefkastenfirmen und Trusts, von ihren Vermittlern und einigen Tausend Anteilseignern” veröffentlicht. Das Thema lautete internationale Geldwäsche und Steuerhinterziehung im großen Stil.

Die dem Springer-Verlag zugehörige Welt berichtet aktuell von einem vorliegenden und bis dato unbekannten BKA-Papier, demzufolge einem maßgeblichen Informanten und Daten-Verkäufer im Jahr 2017 zugesagt wurde, bei erfolgreichen Ermittlungen und möglichen Verurteilungen in Deutschland entsprechende anteilige Bonus-Zahlungen zu erhalten. Am 4. Juli 2017 gab die Bundesregierung bekannt, die “Panama Papers” von einem US-Amerikaner “gekauft zu haben – für fünf Millionen Euro”, so der Welt-Artikel. Der weiterhin unbekannte Whistleblower nennt sich aus Angst vor möglichen Mordversuchen “John Doe, das Äquivalent zum deutschen Max Mustermann”. Doe klagt nun fünf Jahre später vor einem US-Gericht “und fordert vom BKA hohe Nachzahlungen”.

Die Zivilklage wurde demnach am 20. Juni “um 13:48 Uhr beim Bezirksgericht von Washington, D.C.” eingereicht. Doe verklagt laut Anklageschrift die Bundesrepublik Deutschland – genauer gesagt das Bundeskriminalamt (BKA) – auf die Zahlung von 14,5 Millionen Dollar. Laut Welt-Recherche könnte es jetzt eng werden für die erneut zu belastenden Steuerzahler. Grund dafür ist ein aufgetauchtes Dokument, welches die Vorwürfe mehr als untermauert:

Das aufgetauchte BKA-Papier.Screenshot: Welt.de

Die in der Vereinbarung geregelte, also zugesagte, finanzielle Berücksichtigung von Doe wurde demnach so formuliert, dass der Informant rund zehn Prozent aller Erlöse durch Steuereinnahmen erhalten sollte ab einer Einziehungssumme von 50 Millionen Euro, sofern die Informationen den entsprechenden Fahndungserfolg gewährleistet haben. Der Welt-Artikel informiert:

“Unterschrieben ist das Papier von ‘Henzler, Vizepräsident’, ausgestellt am 23. Juni 2017. Tatsächlich war Peter Henzler bis zur Pensionierung 2020 sieben Jahre lang Vize beim BKA.”

Datenleck enthüllt Briefkasten-Geschäfte von Hunderten Politikern

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Das BKA bestätigte demnach der Welt-Redaktion am Freitag die Authentizität “der von Ihnen zitierten Inhalte des Schreibens”. Man bitte jedoch um Verständnis, “dass aufgrund der Zusicherung der Vertraulichkeit” keine Einzelheiten genannt werden könnten. 

Ob John Does anonym eingereichte Klage letztendlich bearbeitet werden wird, sei zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch unklar. Ein Gericht in Washington wies seine Klage zuvor ab, da sich der Mann weigerte, “schlicht auf einem Blatt Papier dem Gericht seinen echten Namen mitzuteilen”. Nun versucht es der BKA-Informant in New York. Die Tagesschau ergänzte in einem Artikel:

“Allerdings müsste klar nachzuweisen sein, dass die Einnahmen auf Ermittlungen zu den ‘Panama Papers’ und damit auf die von der unbekannten Quelle übermittelten Datensätze zurückgehen. Der Whistleblower sollte ab 2018 jährlich eine Auflistung über die ‘rechtskräftig eingezogenen Gelder’ erhalten.”

Doe teilte der Welt-Redaktion demnach Details aus der Kommunikation mit der deutschen Behörde mit. So heißt es:

“Zu einem ersten Austausch über einen verschlüsselten Messagingdienst kam es demnach am 10. Dezember 2016 – auf Anfrage des BKA. Deutschland sei ihm als die ‘verlässlichste Regierung’ von denen erschienen, die seine Daten wollten. Nachdem ihm das BKA Sicherheitsgarantien gegeben hatte, reiste er im Februar 2017 an.”

Das BKA hätte im Anschluss an das Treffen den Whistleblower “ein halbes Jahr lang von einem ‘Safe House’ zum nächsten gebracht, immer wieder hingehalten, während er gezwungen worden sei, sich Sehenswürdigkeiten anzuschauen”, so der Welt-Artikel.

Nach komplizierten und umständlichen Verhandlungen und Regelungen hätte man sich am Ende “mündlich auf die fünf Millionen sowie per schriftlicher Vereinbarung auch auf die Provision geeinigt”. Das BKA hätte dann das Geld auf ein “von den Agenten eingerichtetes Konto bei einer lokalen Bank überwiesen”, wobei Doe wohl auf das Geld “nicht ordentlich zugreifen” konnte. Das BKA regelte demnach “ein Abhebelimit in Höhe von 600 Euro täglich” ein und zudem “habe man ihm die für Überweisungen nötigen TAN vorenthalten”. Eine weitere skurrile Anekdote lautet:

“Die Agenten hätten eine Reihe absurder Vorschläge gemacht, wie er das Geld über den Atlantik schaffen könnte – etwa indem er das Geld als Geschenk von Angela Merkel oder als Lotto-Gewinn ausgebe. Erst als Doe damit drohte, an die Presse zu gehen, habe das BKA die Millionen an eine ausländische Bank überwiesen.”

Nachdem Doe über die Jahre das BKA des Öfteren an die “Bonus-Regelung” erinnerte, “kam angeblich diese Botschaft aus Wiesbaden: Verklag uns doch”. Mit dem Wissen, in Deutschland wenig Erfolg mit seiner Klage zu haben, reichte Doe nun die Klage in New York ein. Der Welt-Artikel ergänzt:

“Stück für Stück könnte ans Licht kommen, was damals wirklich geschah zwischen Ermittlern und Informant, und wer alles davon wusste. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) teilte Welt am Sonntag jedenfalls mit, keine Kenntnisse zu dem Vorgang zu haben.”

Matthias Jahn, Strafrechtsprofessor an der Universität Frankfurt, bezeichnete die Welt-Recherche und den gesamten Vorgang inhaltlich als “beispiellos” und ein “Stück Rechtsgeschichte”. Er spricht demnach von “Wildwestmethoden” beim Deal zwischen dem BKA und Doe, um abschließend zu kommentieren:

“Als Jurist sollte der frühere BKA-Vize erkannt haben, dass er anderenfalls ‒ sollten sich Does Vorwürfe bewahrheiten ‒ das persönliche Risiko eines Strafverfahrens wegen Haushaltsuntreue eingegangen wäre.”

Das “bloße Leistungsversprechen ohne den Willen, es jemals zu erfüllen”, hätte jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Ex-BKA-Vizechef, so der Welt-Artikel erläuternd. Das BKA selbst ließ demnach gegenüber der Welt-Redaktion verlauten, bezugnehmend auf die US-Klage gegen die Behörde seitens John Doe: “[…] davon wisse man nichts”.

Weltweit wurden durch die “Panama Papers” mehr als eine Milliarde Euro an Steuernachforderungen eingenommen, in Deutschland waren es mehr als 160 Millionen Euro.

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