Das Internationale Netzwerk investigativer Journalisten (ICIJ), unter anderem mit Mitarbeitern der Süddeutschen Zeitung (SZ), des NDR und des WDR, brachte den brisanten Fall der sogenannten “Panama Papers” im Jahr 2016 ans Tageslicht. Laut SZ wurden damit “Namen und Adressen von mehr als 300.000 Briefkastenfirmen und Trusts, von ihren Vermittlern und einigen Tausend Anteilseignern” veröffentlicht. Das Thema lautete internationale Geldwäsche und Steuerhinterziehung im großen Stil.
Die dem Springer-Verlag zugehörige Welt berichtet aktuell von einem vorliegenden und bis dato unbekannten BKA-Papier, demzufolge einem maßgeblichen Informanten und Daten-Verkäufer im Jahr 2017 zugesagt wurde, bei erfolgreichen Ermittlungen und möglichen Verurteilungen in Deutschland entsprechende anteilige Bonus-Zahlungen zu erhalten. Am 4. Juli 2017 gab die Bundesregierung bekannt, die “Panama Papers” von einem US-Amerikaner “gekauft zu haben – für fünf Millionen Euro”, so der Welt-Artikel. Der weiterhin unbekannte Whistleblower nennt sich aus Angst vor möglichen Mordversuchen “John Doe, das Äquivalent zum deutschen Max Mustermann”. Doe klagt nun fünf Jahre später vor einem US-Gericht “und fordert vom BKA hohe Nachzahlungen”.
Die Zivilklage wurde demnach am 20. Juni “um 13:48 Uhr beim Bezirksgericht von Washington, D.C.” eingereicht. Doe verklagt laut Anklageschrift die Bundesrepublik Deutschland – genauer gesagt das Bundeskriminalamt (BKA) – auf die Zahlung von 14,5 Millionen Dollar. Laut Welt-Recherche könnte es jetzt eng werden für die erneut zu belastenden Steuerzahler. Grund dafür ist ein aufgetauchtes Dokument, welches die Vorwürfe mehr als untermauert: