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Venezuela entkriminalisiert Homosexualität in Streitkräften

Venezuela entkriminalisiert Homosexualität in Streitkräften

Quelle: AFP © FEDERICO PARRAAuf dem Archivbild: Venezolanische Soldaten marschieren am 5. Juli 2021 bei einer Militärparade in Caracas anlässich des 210. Jahrestags der Unabhängigkeit des Landes.

Der Oberste Gerichtshof in Caracas (TSJ) hat am 16. März die Bestimmung des venezolanischen Militärgesetzbuches außer Kraft gesetzt, laut der homosexuelle Beziehungen innerhalb der einheimischen Streitkräfte mit Gefängnisstrafen von ein bis drei Jahren geahndet wurden. In der entsprechenden Mitteilung gab der TSJ bekannt, dass diese Entscheidung nach einem Antrag von Ombudsmann Alfredo Ruiz Angulo gegen Artikel 565 des Militärgesetzbuches gefallen sei. Die Sache sei in der Verfassungskammer des TSJ behandelt worden.

Die Begründung des Gerichts lautete, dass die Formulierung “sexuelle Handlungen gegen die Natur” Klarheit und Genauigkeit vermissen lasse. Die Klausel definiere auf keine Weise, was unter solchen Handlungen zu verstehen sei. Diese mangelnde Präzision widerspreche den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, nach denen die Straftaten deutlich und genau beschrieben werden sollen.

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Der TSJ lehnte die umstrittene Formulierung auch für den Fall ab, wenn unter den sogenannten sexuellen Handlungen gegen die Natur solche zu verstehen wären, deren Zweck keine Fortpflanzung wäre. Denn selbst dann wäre die Klausel im Lichte der aktuellen wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Auffassungen weder mit der Verfassung des südamerikanischen Landes noch mit internationalen Instrumenten vereinbar. Darüber hinaus würde sie in solcher Auslegung gegen die Menschenrechte verstoßen.

In der Erklärung wurde extra betont, dass sich das Gericht für die Ungültigkeit des jeweiligen Artikels ausgesprochen habe, ohne weitere Beschlüsse in der Materie zu treffen. Deswegen dürfe die Entscheidung nicht aus dem Kontext gerissen werden.

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