Coronavirus

Verdachtsfälle schwerer Impfkomplikationen bei Kindern: Behörden verweigern Herausgabe der Daten

Verdachtsfälle schwerer Impfkomplikationen bei Kindern: Behörden verweigern Herausgabe der Daten

Quelle: www.globallookpress.com © Martin Juen via www.imago-images.deDie Meldungen zu schweren Impfkomplikationen bei Kindern häufen sich.

Von Susan Bonath

Schwere Schäden bei Kindern nach Corona-Impfungen gibt es. Bis Jahresende berichtete das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) von rund 700 Meldefällen bei 12- bis 17-Jährigen, darunter acht tödliche. Seitdem herrscht Schweigen. In seinen letzten beiden Berichten, herausgegeben im Mai und September, fehlen diese Angaben komplett. Mehr noch: Nun verweigert das PEI auch der Presse die Auskunft mit fadenscheinigen Begründungen. Das widerspricht dem Grundgesetz und Presserecht und deutet auf eine bewusste Täuschung der Bevölkerung über Risiken der neuartigen Präparate hin.

Schwere Schäden, aber keine Zahlen

Die Autorin forderte Anfang September vom PEI die genauen Zahlen zu gemeldeten schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen in den Altersgruppen 12 bis 17 Jahre, 5 bis 11 Jahre und jünger als 5 Jahre an. Im aktuellen Sicherheitsbericht mit Meldefällen bis zum 30. Juni 2022 berichtet das Institut von insgesamt rund 6.100 Meldefällen von mutmaßlichen Nebenwirkungen aller Art bei bei Minderjährigen. Darunter sind auch 70 Säuglinge, deren Mütter in der Stillzeit geimpft wurden.

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Was bereits seit Januar fehlt, sind Angaben dazu, wie viele der Verdachtsfälle als schwerwiegend eingestuft wurden. In älteren Berichten subsummierte das PEI darunter etwa 21 Prozent aller Meldungen. Doch seit Jahresbeginn macht es keinerlei Angaben dazu, obwohl gerade unter 12-Jährige erst seit Ende Dezember geimpft werden dürfen und für sie das Risiko-Nutzen-Verhältnis am fragwürdigsten ist.

Dass Kinder nach der Corona-Impfung sehr schwer erkrankten, einige auch verstarben, geht aus früheren Berichten eindeutig hervor. In seinem Bericht vom 7. Februar mit Meldungen bis Jahresende 2021 nannte es bereits acht Todesfallmeldungen bei 12- bis 17-Jährigen und rund 700 Fälle, die es als schwerwiegend einstufte. Auf Nachfrage der Autorin im Mai dieses Jahres antwortete PEI-Sprecherin Susanne Stöcker, dass bis Ende März dieses Jahres bereits 1.209 Meldefälle eingingen, die schwere Schäden bei Minderjährigen ab fünf Jahren beschreiben – darunter nunmehr neun Todesfälle.

Im neuen Bericht stellt das PEI neben den Gesamtmeldefällen lediglich eine Auswahl von Diagnosen nach einer Spritze mit dem Präparat der Konzerne Pfizer und BioNTech dar. Das Diagramm unter dem Titel “Unerwünschte Reaktionen von besonderem Interesse nach Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen” bietet aber keinen Gesamtüberblick, auch genaue Zahlen sind ihm nicht zu entnehmen.

Dennoch: Die Diagnosen haben es in sich. Demnach litten mit Comirnaty geimpfte Kinder beispielsweise unter Herzmuskelentzündungen, Herz-Kreislauf-Störungen, Krampfanfällen, Ohnmacht, Hirnvenen- und anderen Thrombosen, Atemnot, anaphylaktischen Schocks sowie einer schweren Autoimmun-Entzündung des Rückenmarks namens Guillain-Barré-Syndrom, das zu Lähmungen bis hin zum Tode führen kann.

Anmaßung und Intransparenz

Doch wie viele schwerwiegende und tödliche Verdachtsfälle bei Kindern gab es nun bis zum Ende des ersten Halbjahres 2022 eigentlich? Diese Daten dürften die Öffentlichkeit außerordentlich interessieren, ein Grund für ihre Geheimhaltung ist nicht ersichtlich – und sie liegen dem PEI natürlich auch vor. Es gebe also allen Grund, sie zumindest der Presse mitzuteilen. Doch Fehlanzeige: Eine Anfrage der Autorin vom 8. September watschte das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellte Institut zwei Wochen später rigoros ab. So teilte das PEI am 22. September mit:

“Nachdem die bisherigen Sicherheitsberichte sehr ausführlich waren und auch vor dem Hintergrund der inzwischen hohen Anzahl geimpfter Personen mit den entsprechenden Informationen zu möglichen Impfnebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen halten wir es für angemessen, auf eine sich wiederholende Darstellung gleicher Erkenntnisse in Zukunft zu verzichten und die Berichterstattung auf wichtige Einzelaspekte sowie neue Erkenntnisse zu fokussieren.”

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Dazu ist erst einmal Folgendes zu sagen: Nein, die bisherigen Sicherheitsberichte waren vielleicht “sehr ausführlich”, verloren sich aber zunehmend in scheinbar wahllos aus dem Zusammenhang gerissenen Einzeldiagnosen, die kein zusammenhängendes Bild der Nebenwirkungsmeldungen mehr erlaubten. Konkrete Zahlen zu Nebenwirkungen ersetzte das PEI mit abstrakten, gern abgerundeten Promille-Angaben, mehr und mehr Daten verschwanden aus den Berichten, in jedem Papier tauchen andere Diagnosen auf und verschwinden anschließend wieder aus dem Fokus. 

Und die Begründung in der Antwort besagt übersetzt Folgendes: Das für die Impfstoffüberwachung zuständige PEI hält es aus nicht nachvollziehbaren Gründen, wie eine hohe Impfquote, just für “angemessen”, der Öffentlichkeit die Zahl der Meldefälle zu schwer geschädigten Kindern vorzuenthalten. Erst recht anmaßend gegenüber der zu Impfungen gedrängten Bevölkerung sind die weiteren Zeilen des PEI:

“Aufgrund der hohen Anzahl von Presseanfragen und Anfragen aus der allgemeinen Öffentlichkeit zu einer Vielzahl von Details, die aus unserer Sicht nicht zu einem besseren Verständnis möglicher Risiken führen, hat das PEI entschieden, über den Sicherheitsbericht hinaus nur bei tatsächlich neuen Hinweisen entsprechend zu kommunizieren und für Einzelauswertungen zur Verfügung zu stehen.”

Anders gesagt: Weil das PEI offenbar keine Lust mehr hat, sich mit einer “hohen Anzahl von Presseanfragen” (es scheint doch also Interesse zu geben) zu diesem Thema auseinanderzusetzen, das es selbst scheinbar für irrelevant für die Risikoabschätzung hält, kommuniziert es nicht mehr mit der Presse über seine Berichte.

Presse- und Grundrecht missachtet

Die PEI-Reaktion verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen das Presserecht der Bundesländer, die an die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit anknüpfen. Im hessischen Pressegesetz (Sitz des PEI) heißt es unter Paragraf 3 (Informationsrecht der Presse):

“Die Behörden sind verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen.”

Demnach dürfen Staatsorgane, also Behörden, gegenüber Journalisten nur dann die Auskunft verweigern,

“soweit durch sie die sachgemäße Durchführung eines straf- oder dienststrafrechtlichen Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte, soweit Auskünfte über persönliche Angelegenheiten einzelner verlangt werden an deren öffentlicher Bekanntgabe kein berechtigtes Interesse besteht und soweit Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen, durch ihre vorzeitige öffentliche Erörterung vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden”.

Die Informationskriterien des PEI

Doch der Dreistigkeit nicht genug: Zudem verwies das PEI auf ein altes Dossier, das im März erstellt wurde und Zahlen zu 5- bis 11-Jährigen enthält, die der Autorin längst bekannt sind und keine weiteren Erkenntnisse zu den gestellten Fragen liefern. Das PEI maßt sich also an, selbstständig festzulegen, was die Öffentlichkeit etwas anzugehen hat und was nicht. Eine Nachfrage der Autorin brachte kein weiteres Licht ins Dunkel der Geheimniskrämerei. So antwortete PEI-Sprecherin Stöcker am 26. September:

“Das Paul-Ehrlich-Institut weigert sich keinesfalls, ‘relevante Daten von großem öffentlichen Interesse’ herauszugeben. Die von Ihnen angefragten Zahlen erfüllen dieses Kriterium jedoch nicht.”

Das PEI legt demnach selbst fragwürdige “Kriterien” fest, an denen es seine Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit ausrichtet. Und diese erklärte Stöcker wie folgt:

“Denn allein die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle erlaubt keine Aussagen hinsichtlich der Sicherheit der Impfstoffe. In jedem Fall ist die Zahl der verimpften Dosen zu berücksichtigen (Meldequote). Zudem begründet eine Verdachtsfallmeldung nicht automatisch oder zwangsläufig einen ursächlichen Zusammenhang. Daher stellt das Paul-Ehrlich-Institut in den Sicherheitsberichten die Bewertung der Verdachtsfälle dar.”

Scheinargumente

Das sind bekannte Scheinargumente von dieser Seite. Denn erstens: Wenn die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle nur im Zusammenhang mit den verabreichten Impfdosen aussagekräftig ist, was ja immerhin noch plausibel klingt: Warum übermittelt das PEI der Autorin nicht einfach beide Werte, also an Kinder verabreichte Impfdosen und die schwerwiegenden Meldefälle dazu? Oder: Warum veröffentlicht das Institut diese Daten nicht einfach in seinen Sicherheitsberichten?

Zweitens: Dass Verdachtsfallmeldungen nicht gleich überprüfte Impfschäden sind, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Dazu können sie allerdings in den meisten Fällen auch gar nicht werden, weil das PEI nämlich selbstständig gar nichts medizinisch untersuchen lässt und dies nach eigenen Aussagen nicht einmal dürfe. So hatte es der Autorin bereits am 14. September auf eine weitere Anfrage mitgeteilt:

Das Paul-Ehrlich-Institut kann keine medizinischen Untersuchungen anordnen. Mit Untersuchungen waren Auswertung bzw. Analysen und Nachfragen zu den Einzelfällen gemeint, also beispielsweise die Anfrage bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu detaillierten Befunden.”

Fehlende Untersuchungen

Mit anderen Worten: Das PEI selbst ordnet keinerlei medizinische Untersuchungen an. Nach Lust und Laune fragt es in Einzelfällen – bei bis immerhin rund 324.000 Meldungen bis Ende Juni – bei den Meldenden nach. Wie oft das geschieht, weiß niemand. Allerdings gibt es Dutzende Berichte von Betroffenen und Ärzten, die angeben, sie hätten trotz Meldung nie etwas von dem Institut gehört oder gesehen.

Somit bleiben die Meldefälle, was sie sind: Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen. Der Verdacht besteht so lange, bis er rechtsmedizinisch ausgeräumt werden würde, was aber kaum passiert. Wenn niemand die Fälle untersucht, kann folglich keiner den Zusammenhang bewerten. Das PEI versucht indes, den Eindruck zu erwecken, als sei ein Verdacht nicht der Rede wert und ein nicht untersuchtes Problem gar keins.

Besorgniserregende Entwicklung

Dass es Grund zur Besorgnis gibt, legen ferner weitere Daten nahe. So erhöhte das PEI in seinem neuen Bericht die angegebene Rate schwerer Nebenwirkungen von 0,2 auf 0,3 pro 1.000 Impfdosen, also von 0,02 auf 0,03 Prozent. Das macht in solchen Größenordnungen verabreichter Spritzen schon einen größeren Unterschied von ein paar Tausend Fällen.

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Bei rund 182,7 Millionen bis Ende Juni verabreichten Impfdosen wären das immerhin rund 55.000 gemeldete Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen mit angegebenen über 3.000 Verstorbenen in den ersten eineinhalb Jahren der Massenimpfungen. Auch hierzu will das PEI übrigens keine konkrete Zahl nennen. Falls es seine abstrakte Promilleangabe – wie übrigens im vorangegangenen Bericht – abgerundet hat, könnten es sogar bis zu 62.000 schwerwiegende Verdachtsfälle sein, die gemeldet wurden.

Bei bis Ende März rund 173 Millionen verabreichten Impfungen käme man mit einer Melderate von 0,02 Prozent beispielsweise auf 34.600 schwere Verdachtsfälle bis dahin. Damals hatte eine Anfrage allerdings ergeben, dass es tatsächlich 36.870 Fälle waren, also gut 2.000 mehr.

Noch mehr ist auffällig: Mit der neuen Angabe müsste die Anzahl der schwerwiegenden Verdachtsfälle allein im zweiten Quartal dieses Jahres um rund 20.000 in die Höhe geschnellt sein. So einen hohen Anstieg in einem so kurzen Zeitraum gab es seit Beginn der Impfungen nicht. Da die wenigen veröffentlichten Daten genau das vermuten lassen, muss man fragen: Sind vermehrt Kinder und Jugendliche betroffen, die erst später geimpft wurden? Liegt es vielleicht daran, dass die Dritt- und Viertimpfungen vermehrt Schäden verursachen? Mangels Transparenz der Behörden kann die Autorin diese Fragen nicht beantworten.

Auf Anweisung vom BMG?

Noch eine weitere Frage bleibt offen: Welche Rolle spielt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei dieser mutmaßlichen Vertuschung schwerer Nebenwirkungen bei Kindern? Dieses ist gegenüber dem PEI weisungsbefugt. Hat es dieses Vorgehen angeordnet, damit möglichst viele Eltern ihre Kinder impfen lassen? Eine Pressanfrage an das BMG vom Montag mit der Bitte, die gewünschten Daten zu übermitteln, blieb bis Mittwoch unbeantwortet, allerdings war die gesetzte Frist noch nicht ganz abgelaufen.

Fazit: Die vom PEI genannten Gründe für das Verheimlichen dieser Daten sind haltlos, sein Vorgehen ist wahrscheinlich rechtswidrig. Da das PEI sich an Weisungen des BMG halten muss, darf ein Handeln im Auftrag “von oben” vermutet werden. Die Rigorosität, mit der das PEI die Anfragen abwehrt, spricht für eine absichtsvolle Täuschung der Öffentlichkeit über Risiken und Nebenwirkungen der Massenimpfungen.

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