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Verfassungsbeschwerde abgelehnt: Beate Zschäpe bleibt in Haft

Verfassungsbeschwerde abgelehnt: Beate Zschäpe bleibt in Haft

Quelle: Gettyimages.ru © Joerg Koch / Freier FotografBeate Zschäpe, mutmaßliches NSU-Mitglied, während einer Gerichtsverhandlung im Jahre 2018.

In einer Pressemitteilung vom Montag informiert das Bundesverfassungsgericht, dass “die 2. Kammer des Zweiten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, die sich gegen ein Strafurteil des Oberlandesgerichts München vom 11. Juli 2018 und zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. August 2021 und vom 22. August 2021 und vom 22. August 2021 und vom 22. August 2021 und vom 22. September 2021 richtete”, so die offizielle Begründung.

Die klagende Beate Zschäpe hatte laut der Pressemitteilung insbesondere beanstandet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) ihre vorherige Revision ohne eine diesbezügliche Verhandlung per schriftlichem Beschluss verworfen hatte. Der BGH hatte im August des Vorjahres Zschäpes Verurteilung als Mittäterin des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bestätigt. Zschäpes Urteil lautet daher weiterhin: “Lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld.” 

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Wesentliches Ermittlungsproblem bei dem rund fünf Jahre lang andauernden Prozess war die Tatsache, dass keinerlei Beweise existierten, dass Zschäpe persönlich an einem der Tatorte oder unmittelbar an den Taten beteiligt war. Zwischen September 2000 und April 2007 ermordeten nach offizieller Darstellung demnach die beiden Wegbegleiter der Verurteilten, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Zudem wurden diverse Banküberfälle getätigt. Weiterhin unklar bleiben die Umstände, wie die beiden Komplizen von Zschäpe im Jahre 2011 in einem Wohnmobil zu Tode kamen. Die offizielle Darstellung spricht von zweifachem Selbstmord. 

Die obersten Strafrichterinnen und -richter des BGH hatten nach monatelanger Prüfung hinsichtlich einer finalen Verurteilung keinerlei Bedenken. Der BGH begründete seinerseits die Entscheidung mit den Worten:

“Sie übte daher eine wesentliche Funktion aus, von der das Gelingen des Gesamtvorhabens abhing.”

“Zschäpe habe alle Taten mitgeplant, die Abwesenheit ihrer Komplizen gedeckt und für die Veröffentlichung des wichtigen Bekennervideos bereitgestanden”, so die Zusammenfassung laut der dpa. Das Urteil aus dem Jahre 2018, bestehend aus zehn Unterpunkten, stellte unter anderem fest: “Die Angeklagte B. Zschäpe (…) ist schuldig, 

  • des Mordes in zehn tatmehrheitlichen Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord, dieser in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, davon in 6 Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung,
  • in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in 32 Fällen, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 23 Fällen, in Tateinheit mit Herbeiführen einer schweren Sprengstoffexplosion sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung,
  • in Tatmehrheit mit jeweils in drei tateinheitlichen Fällen begangener versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie versuchtem Mord sowie mit besonders schwerer Brandstiftung.

Die NSU-Akten wurden von dem hessischen Landtag zunächst für 120 Jahre, im Jahre 2019 für aktuell geltende 30 Jahre als “geheim” eingestuft, erfahren damit keinerlei Einsichtsmöglichkeiten. Zwei dementsprechende Petitionen zur Freigabe der Unterlagen wurden abgelehnt. Hessische Abgeordnete von CDU und Grünen verwiesen dabei “auf eine Gefahr für Leib und Leben der Informanten und V-Leute des Verfassungsschutzes” bei einer möglichen Enttarnung.”

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