In einer Pressemitteilung vom Montag informiert das Bundesverfassungsgericht, dass “die 2. Kammer des Zweiten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, die sich gegen ein Strafurteil des Oberlandesgerichts München vom 11. Juli 2018 und zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. August 2021 und vom 22. August 2021 und vom 22. August 2021 und vom 22. August 2021 und vom 22. September 2021 richtete”, so die offizielle Begründung.
Die klagende Beate Zschäpe hatte laut der Pressemitteilung insbesondere beanstandet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) ihre vorherige Revision ohne eine diesbezügliche Verhandlung per schriftlichem Beschluss verworfen hatte. Der BGH hatte im August des Vorjahres Zschäpes Verurteilung als Mittäterin des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bestätigt. Zschäpes Urteil lautet daher weiterhin: “Lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld.”