Quelle: www.globallookpress.com © imago stock&people Archivbild: Ein Wahlplakat der Alternative für Deutschland (AfD) für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 13.03.2016
Nach Thüringen stuft der Verfassungsschutz die AfD auch in Sachsen-Anhalt als “erwiesen rechtsextremistisch” ein. Das teilt der Leiter des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes Jochen Hollmann in Magdeburg mit. Die Behörde habe dafür “zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet”.
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Der Landesverband gilt für den Verfassungsschutz seit 2021 als “Verdachtsfall”. Seitdem hat der Verfassungsschutz weitere umfangreiche Informationen gesammelt, “die nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind”, so Hollmann. Nach deren Auswertung könne und müsse “der Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft werden”. Dies gibt den Verfassungsschützern nun einen breiteren Ermessensspielraum bei der Wahl der nachrichtendienstlichen Mittel. Hollmann erklärte zu den Prüfungen in den Jahren 2021 und 2022:
“Der Landesverband vertritt nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen, die zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hatten, sondern hat sich vielmehr seit der Corona-Pandemie derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.”
Der Verfassungsschutz habe beim AfD-Landesverband demnach Äußerungen gefunden, “die mit der Menschenwürde unvereinbar sind”. Es werde “deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion” fordere. Moniert wurde vom Verfassungsschutz die “dämonisierende Wortwahl”, indem sie Migranten beispielsweise als “Invasoren”, “Eindringlinge” oder “kulturfremde Versorgungsmigranten” diffamierte.
Weiterhin behauptete der Verfassungsschutz, die AfD Sachsen-Anhalt strebe die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie in ihrer derzeitigen Form an. Ihre Vertreter “seien bestrebt, das demokratische Prinzip der Bundesrepublik Deutschland sowie seine Institutionen und deren Vertreter verächtlich zu machen, um das Vertrauen der Bevölkerung in diese fundamental zu erodieren”. Verfassungsschutzchef Hollmann sagte weiter:
“Wir leben in einer wehrhaften Demokratie. Darin wirkt der Verfassungsschutz als ein Frühwarnsystem. Er warnt die Öffentlichkeit vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen, damit niemand sagen kann, er hätte es nicht gewusst.”
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Die sachsen-anhaltische AfD ist damit der zweite derartig eingestufte Landesverband. In Thüringen hatte der Landesverfassungsschutz die AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke schon im März 2021 als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als Ganzes eine Stufe darunter eingestuft, nämlich als “rechtsextremistischen Verdachtsfall”. Das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt sich seit Februar mit der Einstufung.
Der Bundesverband der AfD hatte gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt und wehrt sich gegen ein Urteil aus erster Instanz. Das Verfahren ist in NRW anhängig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz in Köln hat.
Verhandelt wird in gleich drei Fällen. Im wohl wichtigsten will die AfD, vertreten durch ihren Bundesvorstand, dem Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall untersagen lassen. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation und den Einsatz anderer nachrichtendienstlicher Mittel.
In Sachsen-Anhalt sitzt die AfD als stärkste Oppositionspartei im Landtag. Das Bundesland mit etwa 2,2 Millionen Einwohnern wird von einer Koalition aus CDU, SPD und FDP regiert.
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