Quelle: Legion-media.ru © Alex Halada Symbolfoto: Die Flagge Österreichs ist im Zentrum von Wien zu sehen. Der Mord an einem 13-jährigen Mädchen sorgte vergangenes Jahr im Land für Entsetzen.
Drei junge Männer afghanischer Herkunft, wohl zwischen 19 und 24 Jahre alt, hatten im Juni 2021 einer 13-Jährigen Drogen verkauft, sie dann in der Wohnung eines der Täter nacheinander vergewaltigt und das mutmaßlich bereits tote Opfer später auf der Straße abgelegt. Das Mädchen war daraufhin, leblos an einen Baum gelehnt, im Wiener Bezirk Donaustadt von Passanten entdeckt worden.
Der Mordfall Leonie spaltet Österreich: Mutmaßliche afghanische Täter abschieben oder nicht?
Der nach dem Namen der 13-Jährigen benannte “Fall Leonie” schockierte ganz Österreich und verursachte eine wochenlange Debatte im Land über die Migrationspolitik der Regierung. Denn bei den Männern handelte es sich um Asylbewerber, die in den vergangenen Jahren nach Österreich gekommen waren. Mehrere waren bereits polizeibekannt. Nun wurden sie am Freitag vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen zu hohen Strafen verurteilt.
Der älteste Angeklagte, ein 24-Jähriger, wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft, also der Höchststrafe, verurteilt. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass er dem Mädchen eine tödliche Drogendosis verabreicht hatte. Sie urteilten weiter, dass die Mitangeklagten im Alter von 19 und 20 Jahren als Mittäter Mord durch Unterlassung begingen, indem sie den Tod der 13-Jährigen nicht verhinderten. Die zwei Männer, die wegen ihres jungen Alters nicht lebenslang eingesperrt werden dürfen, erhielten Haftstrafen von je 20 und 19 Jahren.
Laut Anklage wollte die 13-Jährige die besagte Nacht im Juni 2021 mit den aus Afghanistan stammenden Männern verbringen und später nach Hause an den Stadtrand von Wien fahren. Doch in der Wohnung von einem der drei jungen Männer hätten ihr die Verdächtigen mindestens sechs Tabletten Ecstasy in ein Getränk gemischt und sie vergewaltigt, so die Anklage. Nachdem sie an einer dreifachen Überdosis gestorben war, wurde sie auf einem Grünstreifen am Straßenrand abgelegt.
In den sieben Prozesstagen wurden zahlreiche Zeugen und sechs Gutachter gehört. Wie es in einem Bericht des österreichischen Rundfunks ORF heißt, habe ein Obduktionsgutachten ergeben, dass die 13-Jährige infolge der “Suchtmittelvergiftung und Ersticken” eines gewaltsamen Todes gestorben sei. Bis zum Schluss blieb unklar, wer dem Mädchen die Drogen verabreicht hatte.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich in der Anklage unter anderem auf toxikologische Untersuchungen, DNA-Spuren, Verletzungen, und ein Handyvideo vom Todeskampf des Opfers, das einer der Männer unmittelbar nach dem Missbrauch aufnahm.
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Die Angeklagten gaben vor Gericht nur Geschlechtsverkehr mit der 13-Jährigen zu, der nach ihren Angaben einvernehmlich war. Für die tödlichen Drogen schoben sie einander die Verantwortung zu. “Es war nie mein Vorsatz, dass jemand Drogen nimmt und stirbt”, sagte der 24-Jährige, der nach eigenen Angaben mit Drogen dealte und seinen Abnehmern empfahl, nur eine Viertel-Tablette Ecstasy einzunehmen. “Ich entschuldige mich bei allen Österreichern und bei der Familie des Opfers”, sagte er. Die zwei anderen Angeklagten gaben ähnliche Erklärungen ab.
Der Fall hatte auch eine politische Komponente, die am Freitag erneut in den Vordergrund rückte. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussplädoyer für die drei Afghanen ein Urteil mit “Signalwirkung”. So sagte sie im Wiener Landgericht:
“Es soll zeigen, dass Frauen kein Freiwild sind.”
Ein Anwalt der Opferfamilie brachte am Freitag vor Gericht ebenfalls das Thema Migration ins Spiel: “In Österreich haben Frauen und Mädchen ihre Rechte und das kann ihnen niemand nehmen”, sagte er.
“Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es sich hier nicht um ein politisches Statement oder eine Symbolik handelt”, stellte hingegen die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung fest. Die drei Angeklagten hätten schwerste Verbrechen begangen und das Mädchen “wie ein Objekt” behandelt. Sie hätten eine auffällige Gleichgültigkeit für das Leben des Mädchens an den Tag gelegt, wird die Vorsitzende des Schwurgerichts in einem Bericht des ORF zitiert.
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