Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hält die Drohnenangriffe der Ukraine auf zivile Infrastruktur in Russland für vom Völkerrecht gedeckt. Diese Auffassung vertrat sie bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem estnischen Amtskollegen Margus Tsahkna in Berlin.
Die Auffassung Baerbocks ist mit der deutschen Rechtssprechung nur schwer in Einklang zu bringen. Auf der Seite des Bundeskriminalamtes wird darauf hingewiesen, dass Kriegsverbrechen in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können.
“Zu Kriegsverbrechen zählen nach deutschem Recht beispielsweise Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Infrastruktur wie z. B. Wohngebiete, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Öldepots, Gasleitungen, (Atom-) Kraftwerke, Lager mit atomaren Abfällen etc.”