Ein Bundeswehrsoldat verweigerte zum Jahresende 2021 den Befehl, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigte am 7. Juli 2022 die sogenannte Duldungspflicht von drei Corona-Impfungen für Bundeswehrangehörige als rechtens. Im Rahmen einer längeren Zivilverhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg fiel nun das vorerst letzte Urteil in diesem Individualfall. Dazu heißt es bei BR 24 erläuternd:
“90 Tagessätze zu je 50 Euro, plus Prozesskosten: So lautet das Urteil, das Richterin Beate Christ am Mittwoch in Augsburg gegen einen 33-Jährigen verhängte (…) Der Richterin zufolge führte der Vorgesetzte des Soldaten plausibel aus, dass sich der Angeklagte im Bewusstsein aller Konsequenzen gegen eine Impfung entschieden hat. Damit habe er einen direkten Befehl missachtet und sich deshalb strafbar gemacht.”