Von Tom J. Wellbrock
Sind verschmähte Steaks und ökologisch saubere Füße dafür verantwortlich, dass es in der letzten Saison beim VFL Osnabrück recht gut lief? Oder kämpft der Verein aus dem gleichen Grund in diesem Jahr gegen den Abstieg? Diese Frage kann wohl nur der Fußballgott beantworten. Dass der VfL aber erheblich in das Verhalten seiner Angestellten eingreift, ist Fakt. Auch wenn der Geschäftsführer des Vereins abwiegelt.
Alles nur ein Missverständnis?
Kürzlich ging durch einige Medien, dass die Arbeitsverträge des VfL Osnabrück eine Klausel enthalten, die nicht nur arbeitsrechtlich bedenklich ist. Sie spiegelt zudem eine allgemeine Verbotsmentalität wider, die es offiziell nicht gibt.
Worum es genau geht, lässt sich auf der Website des Vereins nachlesen:
“Per sogenannter Gemeinwohlklausel in den Arbeitsverträgen verpflichten sich Mitarbeitende des VfL Osnabrück von der Profimannschaft über das Nachwuchsleistungszentrum bis zur Geschäftsstelle auch zur Kompensation ihrer individuellen CO2e-Emissionen, die in beruflichem Kontext produziert werden. Für dieses Projekt arbeiten die Lila-Weißen inzwischen seit knapp zwei Jahren bereits mit ForTomorrow zusammen.”
Klare Worte, von denen Geschäftsführer Michael Welling aber so nichts mehr wissen will. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (noz) verkündete Welling auf die Frage, ob die Klausel wirklich verpflichtend sei:
“Nein”, sagt Welling: “Sie können prinzipiell frei entscheiden, ob die Klausel im Vertrag enthalten ist oder nicht.” Darüber hinaus betont Welling: “Wir werden keinen potenziellen Arbeitnehmer nicht einstellen, wenn er die Klausel nicht unterschreibt. Und: Kein Mitarbeiter, der die Klausel hat, ist am Ende finanziell schlechter gestellt, als ein Mitarbeiter ohne Klausel. Daher betrifft die Umsetzung auch nur neue Mitarbeiter oder solche, die eine Lohnerhöhung erhalten. Heißt: Keiner muss eine Strafe zahlen bei Fleischkonsum oder wenn er mit dem Auto zur Arbeit fährt. Das Gegenteil ist der Fall: Der VfL schafft mit den neuen Verträgen einen monetären Anreiz, sich mit seinem CO2-Abdruck auseinanderzusetzen. Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte sind von der Regelung ausgenommen.”
Die Autorin des Artikels bläst ins gleiche Horn:
“Von Strafe kann keine Rede sein. Im Gegenteil. Der Fußball-Zweitligist schafft Anreize für einen bewussteren Umgang mit dem eigenen CO2-Abdruck.”
Also, was denn nun?
Alles nur heiße Luft?