Inland

Scholz: “Niemand in diesem Land hat vor, dass auf Demonstranten geschossen wird”

Angst vor Aufständen? Österreich und Deutschland bereiten sich auf Militäreinsätze im Innern vor

Angst vor Aufständen? Österreich und Deutschland bereiten sich auf Militäreinsätze im Innern vor

Lambrecht senkte Berechtigungsschwelle 

Es war Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht, die mit der Gründung eines “territorialen Führungskommandos” den Grundstein dafür legte, die Bundeswehr künftig auch gegen die protestierende Bevölkerung in Deutschland einsetzen zu können. Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist aber mit hohen gesetzlichen Hürden verbunden. Innerhalb Deutschlands darf die Bundeswehr so nur in bestimmten Ausnahmefällen aktiv werden.

Einer davon ist der innere Notstand. Hier darf die Bundeswehr laut Grundgesetz (Art. 87a Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 91 Abs. 2 GG) zum Schutz von zivilen Objekten und bei der “Bekämpfung nicht staatlicher Gegner” eingesetzt werden, “wenn diese organisiert und militärisch bewaffnet sind”. Dies gilt gemäß einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages derzeit allerdings nur, wenn die “freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes gefährdet ist” und die Kräfte von Polizei und Bundespolizei nicht ausreichen, was im Fall einer Massenprotestbewegung vermutlich zutreffen würde.

Allerdings liegt ein solcher Fall dann auch “oberhalb der Einsatzschwelle”. Das bedeutet, dass bei einem solchen Szenario auch militärische Mittel eingesetzt werden. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2010 heißt es dazu:

“Es ist sicherzustellen, dass die Streitkräfte niemals als innenpolitisches Machtinstrument eingesetzt werden – abgesehen von dem extremen Ausnahmefall des Staatsnotstandes, in dem nur zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer als letztes Mittel auch Kampfeinsätze der Streitkräfte im Inland zulässig sind (Art. 87a Abs. 4 GG).”

Unklar bleibt jedoch, wer oder was aus welchem Grund als Gefahr für die “freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes” eingestuft werden kann und ab wann die als “nicht staatliche Gegner” definierten Personen, die auf Amtsdeutsch auch “Gefährder” genannt werden, als “organisiert” oder “bewaffnet” gelten. Dies ist Auslegungssache des Justizapparats.

Bundeswehr stellt "Heimatschutzregimenter" für den Inlandseinsatz auf

Bundeswehr stellt "Heimatschutzregimenter" für den Inlandseinsatz auf

Bundeswehr stellt “Heimatschutzregimenter” für den Inlandseinsatz auf

Zivile Reserve wird in Stellung gebracht 

Kürzlich wurde bekannt, dass die Bundeswehr die bisherigen 16 Reservistenverbände in Deutschland derzeit zu insgesamt fünf Heimatschutzkompanien unter der Führung des für Inlandseinsätze zuständigen territorialen Führungskommandos der Bundeswehr zusammenlegt. Durch die neue Regimentsstruktur erhofft sich das Bundesverteidigungsministerium, Heimatschutzkräfte im Ernstfall schneller mobilisieren zu können – eben auch bei womöglich eskalierenden Demonstrationen, wie sie in Deutschland wegen der verfehlten Corona- sowie Energiepolitik erwartet werden.

In solchen Fällen sollen die Reservesoldaten die “aktive Truppe” in erster Linie zwar nur “entlasten”, etwa indem sie in Notstandslagen auch mal Aufgaben zum Schutz bestimmter Einrichtungen sowie kritischer Infrastruktur wahrnehmen. Das sollen sie laut Angaben der Bundeswehr im Ernstfall allerdings schwer bewaffnet tun. Laut Bundesaußenministerin Annalena Baerbock müsse es der Bundesregierung angesichts der sozialen Verwerfungen in Deutschland gelingen, “die sozialen Kompetenzen abzufedern”.

Ob die Bundesregierung dies mithilfe der Bundeswehr und ihrer Reservisten versucht, ließ die Grünen-Politikerin allerdings offen. Ähnliche Äußerungen tätigte in diesem Zusammenhang auch Deutschlands ranghöchster Soldat, General Eberhard Zorn. “Ich kann Ihnen aktuell keine Beruhigung der Lage versprechen; eher im Gegenteil, alles nimmt zu, die Krisen werden mehr”, mahnte Zorn vor einigen Wochen auf einer Veranstaltung des Verbandes der Reservisten im saarländischen Eppelborn:

“Es müssen viel mehr Truppenteile in der Lage sein, innerhalb kürzester Zeit mit Gerät und Personal präsent zu sein.”

Weshalb die Truppenteile dazu in der Lage sein “müssen”, erläuterte der General nicht.

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